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Frage von Martin S. •

Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Sehr geehrter Herr MdB und Landwirtschaftsminister Özdemir,

wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt, welche Klarstellungen hinsichtlich Industriehanf vorsieht? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )

mfg,
Martin S.

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Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, auf die Cannabis-Legalisierung hinzuwirken. Ziel hiervon ist es Jugendliche besser zu schützen, den Konsum sicherer zu machen sowie eine Entlastung von Justiz und Polizei zu bewirken. Aufgrund der angestrebten Legalisierung wird von einer Überarbeitung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich der Vorschläge des Sachverständigenausschusses abgesehen. Durch die Legalisierung erfolgt dann stattdessen eine Neuregelung des Umgangs mit Nutzhanf mit geringem THC-Anteil, den Sie ansprechen.

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