Wann wird das Tierschutzgesetz endlich umgesetzt - insbesondere in Bezug auf die Haltung von Tieren in der Massentierhaltung?
Robert Marc Lehmann hat in den letzten Tagen auf seinem Youtube-Kanal mehrere Videos veröffentlicht, die zeigen, wie grausam die Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft in Deutschland sind. Warum wird trotz Tierschutzgesetz dieser Zustand als Normalzustand angesehen und akzeptiert. Wie kann das mit dem Tierschutzugesetz § 1 und § 2 vereinbar sein? Deshalb die explizite Frage: Wann finden § 1 und § 2 des Tierschutzgesetzes auch in der Landwirtschaft ihre Gültigkeit?
Ich habe es mir zu meinem Amtsantritt zur Aufgabe gemacht, die Tierhaltung zu verändern. Ziel ist es, dass weniger Tiere auf mehr Platz und unter artgerechten Bedingungen leben können. In der Bundesregierung haben wir uns jetzt auf Verschärfungen im bestehenden Tierschutzgesetz geeinigt. § 1 des Tierschutzgesetzes hebt den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit unseren Mitgeschöpfen hervor und stellt klar, dass grundlosem Tierleid Einhalt geboten werden muss. Die neuen Änderungen sehen beispielsweise ein Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen vor. Auch soll die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe (wie z.B. das Schwänzekürzen bei Lämmern ohne Betäubung) reduziert werden. Um auch unseren Verpflichtungen aus § 2 Tierschutzgesetz, nämlich der artgerechten Haltung gerecht zu werden, ist nun unter anderem die Beendigung der Anbindehaltung und die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen vorgesehen.
Diese und weitere Änderungen können Sie dem Gesetzesentwurf entnehmen: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3