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Frage von Philipp K. •

Sollte der Verzehr oder das Anbieten von Hummern aufgrund des qualvollen Zubereitungsprozesses verboten werden?

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Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes wird bewirkt, dass künftig auch Kopffüßer und Zehnfußkrebse mit den Anforderungen an Betäubung und Tötung von Wirbeltieren gleichgestellt werden. Zu den Kopffüßern gehören Tintenfische wie Kraken, Kalamare und Sepien und von den Zehnfußkrebsen sind unter anderem Garnelen, Krabben, Flusskrebse und auch Hummer erfasst. Ein betäubungsloses Kochen wäre demnach nicht länger zulässig. Künftig müssen zudem auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Kopffüßer und Zehnfußkrebse betäuben oder töten, über entsprechende Sachkunde verfügen und diese auch nachweisen können. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Hummer auch nicht mehr lebend an Endverbraucher abgegeben werden dürfen.

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