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Cem Özdemir
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Frage von Philipp U. •

Setzt sich die Bundesregierung für die Akzeptanz und europäische Genehmigung der Präzisionsfermentation ein?

Sehr geehrter Herr Özdemir, die Notwendigkeit den weltweiten Tierbestand zu reduzieren brauche ich ihnen nicht erklären. Klimawandel, Flächenverbrauch, Bodenversauearung, Futtermittelproduktion, gesundheitliche Auswirkungen etc. sind ein Problem für uns und unseren Planeten.

Viele Menschen steigen nicht auf pflanzliche Alternativen um weil diese in Konsistenz und Geschmack sowie Verarbeitungsweise teils erheblich von ihren Tierischen Pendants abweichen. Eine Alternative stellen Produkte dar die mithilfe von Präzisionsfermentation hergestellt werden.

Dazu werden genetisch veränderte Algen und Hefepilze verwendet die die Ausgangsstoffe (oft auch minderwertigere Nahrungsmittel) in tierähnliche Proteine umwandeln. Diese können dann du Käse und Fleisch verarbeitet werden, ganz ohne Tiere zu töten und ganz ohne die ganzen anderen negativen Konsequenzen.

Der Impossible Burger ist dafür ein Beispiel.
In der EU aber verboten. Warum ist das so? Wann setzten sie sich dafür ein?

Vielen Dank

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Präzisionsfermentation“ ist bislang kein eindeutig definierter Begriff. Präzisionsfermentationsverfahren können z.B. für die Herstellung von Enzymen verwendet werden. Diskutiert wird die Präzisionsfermentation derzeit im Zusammenhang mit der Herstellung von alternativen Proteinquellen. Das BMEL begleitet diese rasch voranschreitenden Entwicklungen, auch die Herstellung von Proteinen mittels Präzisionsfermentation. Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung unterstützt das BMEL verschiedene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Präzisionsfermentation, um alternative Proteinquellen für die menschliche Ernährung zu erschließen.

Lebensmittel, die mit solchen Verfahren hergestellt werden, könnten eine EU-Zulassung erfordern, abhängig von den angewandten Techniken. Eine Zulassung erfolgt entweder nach der Verordnung für neuartige Lebensmittel (EG 2015/2283) oder für gentechnisch veränderte Lebensmittel (EG 1829/2003). Die Entscheidung über das konkrete Verfahren hängt von einer Einzelfallprüfung ab und kann nicht allgemein beantwortet werden.