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Frage von Sven H. •

Nahrungsergänzungsmittel: wann und wie kann mit einer Beschränkung der Zulassung und des Verkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln gerechnet werden?

Guten Tag Herr Özdemir,
wann und wie kann mit einer Beschränkung der Zulassung und des Verkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln gerechnet werden? Oder können diese eine Regelung ähnlich der pharmazeutischen Produkte erhalten? Das Ministerium von Herrn Lauterbach würde einer solchen zusammenarbeitet doch bestimmt offen gegenüberstehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Beste Grüße und Ihnen alles Gute
Sven H.

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Nahrungsergänzungsmittel gelten aktuell als Lebensmittel, sind klar abzugrenzen von Medikamenten und dürfen auch nicht den Eindruck eines Arzneimittels erwecken. Die rechtlichen Vorgaben z.B. hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten von Nahrungsergänzungsmitteln können Sie der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) entnehmen. Eine Zulassungsprüfung vor dem ersten Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt nicht, aber der Verkäufer muss eine Anzeige gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) tätigen. Bislang gibt es noch keine verbindlichen Höchstmengen für Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln, es ist jedoch vorgesehen, hier europaweit gültige Standards zu etablieren. 

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