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Cem Özdemir
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Frage von Anika P. •

Ist private Grundwasserentnahme geduldeter Diebstahl am Gemeingut?

Sehr geehrter Herr Özdemir,
Wasser wird immer wertvoller und ist ein Gemeingut.
Grundwasser ist kein Privatbesitz, oder?
Warum lässt der Gesetzgeber noch immer zu, dass private Brunnen betrieben und massenweise neu gebohrt werden und damit der Gemeinschaft Wasser entzogen (gestohlen?) wird, wofür weder Entnahme- noch Abwassergebühren entrichtet werden?

A. P.

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Wasser ist tatsächlich eines unserer wichtigsten Gemeingüter und sein Schutz entsprechend umfassend gesetzlich geregelt. Grundwasser gilt als Teil des öffentlichen Wassers und unterliegt den Regelungen des Wasserrechts. Die konkreten Bestimmungen variieren je nach Bundesland, da Wasserrecht in Deutschland Ländersache ist. Die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke, wie beispielsweise zur Trinkwasserversorgung oder auch zur Bewässerung von Gärten, ist in der Regel erlaubt. Darüberhinausgehende Grundwasserentnahmen und sämtliche Grundwassererschließungen sind grundsätzlich anzeige- oder erlaubnispflichtig. Aber auch hier gibt es länderspezifische Besonderheiten. Die Verantwortung zur Überwachung liegt bei den Wasserrechtsbehörden der jeweiligen Landesebene, die die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und bei Verstößen auch Sanktionen verhängen können.

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