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Cem Özdemir
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Frage von Patricia H. •

Grundnahrungsmittel haben eine reduzierte Mehrwertsteuer. Vegane Lebensmittel, bspw. Hafer-Soja-Mandelmilch, die einen Ersatz für Veganer sind, nicht. Wann wird dies geändert/gleichgestellt?

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Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel. Getränke werden hingegen grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert, mit den prominenten Ausnahmen Leitungswasser, Milch und Milchmischgetränke. Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da die von Ihnen angesprochene Hafer- bzw. Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.

Grundsätzlich ist es mir persönlich ein großes Anliegen, pflanzliche Alternativen zu stärken. Ob, wann und in welchem Umfang die Umsatzsteuersätze bei Lebensmitteln geändert werden, ist derzeit jedoch nicht absehbar. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten läge in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen.

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