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Cem Özdemir
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Frage von Sylvia H. •

Glyphosatverbot?

Sehr geehrter Herr Özdemir,

am 24.7.2022 stellt ich Ihnen eine Frage bzgl. bestimmter Pestizide und auch des Glyphosats. Ein Jahr später bekam ich von Ihnen eine Antwort, in der Sie folgendes schreiben:

"Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sieht ein Anwendungsverbot ab dem 1. Januar 2024 vor. Zudem hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Glyphosat 2024 vom Markt zu nehmen."

Ist es mir nur entgangen oder gibt es gar kein Anwendungsverbot oder eine Verständigung im Koalitionsvertrag?
Sollte ich recht haben, wie erklären Sie dies und außerdem Ihre Stimmenthaltung bei der Abstimmung zum Glyphosat?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, vor allem auch darauf, wann ich sie bekommen werde.

Freundlicher Gruß
S. H.

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In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte. Die FDP berief sich jedoch zudem auf eine weitere Passage im Koalitionsvertrag, aus der hervorgeht, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln transparent und rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen muss. Die EFSA (European Food Safety Authority) hat bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt keine kritischen Problembereiche festgestellt und weicht damit von unserer Risikobewertung ab. Da sich folglich auf keine einheitliche Position geeinigt werden konnte, blieb mir in Brüssel laut Geschäftsordnung nur die Möglichkeit der Enthaltung. 

Glyphosat schadet der Artenvielfalt und die erneute Zulassung durch die EU-Kommission bis 2033 sendet ein schlechtes Signal für Investitionen. Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit. Geregelt wird der nationale Umgang mit Glyphosat, darunter unter anderem das Verbot der Verwendung in Wasserschutzgebieten, in Haus- und Kleingärten, bei der Vorsaat- und Nacherntebehandlung sowie der flächige Einsatz im Grünland.

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