Aus welchen Gründen und mit welcher Argumentationkette, durch wen vorgebracht, sind die Strafen aus dem ersten Entwurf des Bundeswaldgesetzes geflogen?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
die Strafen bei zu umfangreicher Abholzung in Waldgebieten und die starken Einschränkungen der Beschädigung von Waldböden durch Waldfahrzeuge sind aus dem Entwurf des Bundeswaldgesetzes vom November 2023 geflogen.
Um zu verstehen, wie es dazu kam, möchte ich sehr gerne wissen, welche konkreten Einwände von welchen Interessenvertretenden konnte Sie davon überzeugen, diese Strafen und Einschränkungen zu streichen.
Natürlich freue ich mich über eine Antwort und sende freundliche Grüße aus dem Nordosten der Republik.

Die Streichung der Strafen für zu umfangreiche Abholzung und der Einschränkungen für Waldfahrzeuge aus dem Entwurf des Bundeswaldgesetzes von November 2023 war das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen den verschiedenen Bundesressorts. Ursprünglich handelte es sich bei dem geleakten Entwurf um eine erste interne Vorlage des BMEL, die als Diskussionsgrundlage diente. Während der Erörterung mit anderen Ministerien wurden einige Regelungen – darunter die geplanten Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Strafbewehrung bei übermäßiger Abholzung – besonders kontrovers diskutiert.
Da es das Ziel eines Gesetzgebungsverfahrens ist, einen konsolidierten Entwurf zu erarbeiten, der zwischen den Ressorts abgestimmt ist, wurden diese Regelungen schließlich überarbeitet oder gestrichen, um eine Einigung zu ermöglichen. Zudem zeigte der öffentliche Diskurs rund um die Reform des Bundeswaldgesetzes, dass es unterschiedliche und teils gegensätzliche Interessen gibt – etwa zwischen Umweltverbänden, Forstwirtschaft und Landeigentümern.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung leitete das BMEL im November 2024 eine Länder- und Verbändeanhörung ein, um weitere Rückmeldungen einzuholen. Die Stellungnahmen sind auf der BMEL-Website veröffentlicht (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.html) und spiegeln die Vielschichtigkeit der gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald und die Forstpolitik wider. Allerdings wird das Gesetz aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nun nicht mehr abgeschlossen.