Aufgrund Ihres Abstimmungsverhaltens in Brüssel wird das Gift Glyphosat nun für weitere 10 Jahre zugelassen. Welche positiven Aspekte sehen sie in der fortgesetzten Freisetzung dieses Giftes?
Ich bin selber Landwirt, 98% der ackerbaulich verfügbaren Flächen in meiner Gemeinde werden konventionell bewirtschaftet und kommen so mindestens einmal, manche sogar mehrmals pro Jahr in den Genuss dieses verheerenden Giftes. Es sollte sogar Ihnen bekannt sein das dieses Gift auch jedwede Wild/Blühpflanze vernichtet und damit in Kette die Lebensgrundlage unserer nur noch spärlich vorhandenen Insekten. Alle Bemühungen gegen das immense tierische und pflanzliche Artensterben anzugehen werden dadurch zum grünen Witz. Nun hat ein deutscher Landwirtschaftsminister schon das zweite mal erfolgreich verhindert das dieses Total-Herbizid EU-Weit vom Markt genommen wird. Sie persönlich hätten dafür sorgen können das dieses Gift nicht für weitere 10 Jahre auf ca. 100 Millionen Hektar EU-Ackerland versprüht werden darf, um die Geschäftsordnung des Bundestages hatte sich 2017 auch niemand groß geschert. Daher: Welche positiven Umweltaspekte sehen sie in der fortgesetzten Freisetzung dieses Giftes?
Ich teile Ihre Bedenken und möchte betonen, dass ich mich nicht aktiv für eine Verlängerung ausgesprochen habe.
In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte. Die FDP berief sich jedoch zudem auf eine weitere Passage im Koalitionsvertrag, aus der hervorgeht, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln transparent und rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen muss. Die EFSA (European Food Safety Authority) hat bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt keine kritischen Problembereiche festgestellt und weicht damit von unserer Risikobewertung ab. Da sich folglich auf keine einheitliche Position geeinigt werden konnte, blieb mir in Brüssel laut Geschäftsordnung nur die Möglichkeit der Enthaltung.
Glyphosat schadet der Artenvielfalt und die erneute Zulassung durch die EU-Kommission bis 2033 sendet ein schlechtes Signal für Investitionen. Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit. Geregelt wird der nationale Umgang mit Glyphosat, darunter unter anderem das Verbot der Verwendung in Wasserschutzgebieten, in Haus- und Kleingärten, bei der Vorsaat- und Nacherntebehandlung sowie der flächige Einsatz im Grünland.