Frage an Cem Özdemir von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Januar 2003 erklärte das BVerfG den § 1626a BGB, der unverheirateten Müttern die elterliche Alleinsorge zugesteht, für verfassungskonform und verwies die Regelung zur Prüfung an den Gesetzgeber weiter. Im Namen der Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein des Väteraufbruch für Kinder e. V., und der überregionalen Siegener Selbsthilfegruppe für Opfer von Familientrennung möchte ich nachfragen, wie der Stand der Prüfung ist und welche Meinung Sie zum prinzipiell geteilten Sorgerecht für beide Eltern, unabhängig von Trauschein oder Trennung, haben. Ist ferner angedacht, die Einordnung lediger Eltern und Geschiedener, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, in die Steuerklasse 1, die die Unterhaltspflicht nicht berücksichtigt, zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Siebel
Sehr geehrter Herr Siebel,
Sie haben Ihre Frage zum Sorgerecht auch meiner Kollegin Claudia Roth gestellt, weshalb ich mir erlaube, Sie auf die entsprechende Antwort zu verweisen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=6018&fragen=p468#fragen
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir