Frage an Cem Özdemir von Bernhard R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Özdemir,
gemäß deutsch-türkischem Abkommen vom 30. April 1964 haben in der Türkei lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten türkischen ARBEITNEHMERS Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung.
Was geschieht mit diesem Versicherungsschutz für die Eltern in der Türkei, wenn das in Deutschland arbeitende Kind arbeitslos wird, also nicht mehr Arbeitnehmer ist?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Riffel
Sehr geehrter Herr Riffel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments in Fragen der Gesundheitspolitik nicht so sehr bewandert bin. Daher kann ich Ihnen keine verbindliche Antwort auf krankenversicherungsrechtliche Fragen und den möglichen Leistungsanspruch eines in der Türkei lebenden Familienangehörigen eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers geben. Eine sachkundige Auskunft erhalten Sie sicher beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( www.bmas.bund.de ) oder beim Bundesministerium für Gesundheit
( www.bmg.bund.de ).
Mit freundliche Grüßen
Cem Özdemir