Frage an Cem Özdemir von Gerhard L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Ich habe mir diese Tage erlaubt, meinen PKW, welcher bis dato auf einem öffentlichen Parkplatz befand, auf meinem privaten Grundstück, gepflastert und mit einer Abflussrinne versehen, abgestellt und es zunächst grob von Schmutz (stand unter einem Baum) sowie Vogelkot gereinigt. In der Folge dann mit einem Wasserschlauch und Leitungswasser abgespült, ohne weitere Reinigungsmittel zu verwenden.
In der Polizeiverordnung wird untersagt, diesen Vorgang auf öffentlichen Verkeauohrsflächen durchzuführen.
ich frage mich aber, wenn ich nunmehr in diesem Zustand auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs bin, und es mehr oder weniger stark regnet, kommt genau die gleiche Substanz ebenfalls auf die Straßen und in die Abwasserkanäle.
Sollten wir da nicht die Vorschrift entsprechend erweitern und sagen, daß nur mit gereinigtem Fahrzeug (in einer geprüften und zertifizierten Waschanlage) die öffentlichen Verkehrsflächen befahren werden dürfen.
Für Ihre Bemühungen meinen herzlichen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lindemann