Frage an Cem Özdemir von Kim W. bezüglich Innere Angelegenheiten
Das Ende Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz (19/24226; 19/26247) sieht vor, die Steueridentifikationsnummer zu einer Bürgernummer auszubauen, auf deren Basis personenbezogene Bürgerdaten, welche gemäß Datenschutz-Grundverordnung besonders schützenswert sind, künftig zwischen bis zu 85 unterschiedlichen Behörden ausgetauscht werden sollen.
Vgl. http://epaper.das-parlament.de/2021/5_6/index.html#6, Seite 7, Überschrift: Register sollen moderner werden.
Ihre Partei hat als Oppositionspartei gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt. Laut oben zitiertem Artikel im epaper „Das Parlament“ hat sich Ihre Partei hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen, nach welcher eine sektorübergreifende Personenkennziffer mit der Menschenwürde nicht vereinbar und somit verfassungswidrig sei.
Wie wird Ihre Partei, sollte sie an einer der nächsten Regierungen beteiligt sein, mit diesem Gesetz umgehen, gegen das Sie Ende Januar 2021 als Oppositionspartei gestimmt haben?
MfG,
Kim Winter