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Cem Özdemir
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Frage von Jana M. •

Frage an Cem Özdemir von Jana M. bezüglich Bundestag

Nach Moderatorenbeschwerde nun also als konkrete Frage zu meiner ursprünglichen Aussage: Was unternimmt Ihre Fraktion um die unsinnige Überblähung des Parlaments zu verhindern? In Klammern die ursprüngliche Mitteilung welche nicht als Meinungsäußerung sondern eher als mahnendes Gleichnis zu sehen ist (Wir haben also eine Fabrik mit 598 Werkbänken. Darum stehen 709 Arbeiter. Wo ist der Fehler? :-) Das allerschlimmste aber ist: In der Kantine sind 709 Sitzplätze - mit 709 Gratisessen...
Fazit: 598 produzieren, 709 fressen - und mit Mitarbeitern geschätzt jeweils zwei Nuller hinten dran. Im Supermarkt und an der Tankstelle nennt man das SELBSTBEDIENUNG, in der Politik Pech oder Überhangmandate.
Vorschlag: Gehalt und Mitarbeiter fix für 598 Abgeordnete, teilen können sie es unter 709 oder 22345 - dann isses näHmlich egal...)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Martin,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Deutsche Bundestag hat sich in den letzten Wahlperioden tatsächlich über seine Sollgröße von 598 vergrößert. Seit der letzten Bundestagswahl 2017 gehören ihm mit 709 Abgeordneten 111 Abgeordnete mehr an, als eigentlich vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl eine Größe von über 800 erreicht.

Darunter leidet – neben der Akzeptanz und dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie – vor allem die Arbeitsfähigkeit des Parlaments.

Daher ist eine Wahlrechtsreform unbedingt erforderlich: Der Öffentlichkeit ist nicht vermittelbar, warum dem Bundestag dauerhaft weit über 700 oder gar 800 Abgeordnete angehören sollen, obwohl seine Regelgröße 598 Abgeordnete beträgt.
Daher haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von FDP und DIE LINKE einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gefahr einer erheblichen Vergrößerung künftiger Bundestage deutlich reduziert.

Der gemeinsame Gesetzesentwurf sieht folgende Punkte vor:
1. die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 250 abzusenken,
2. die Sollgröße des Bundestages moderat auf 630 zu erhöhen und
3. das sogenannte Mindestsitzzahlverfahren abzuschaffen.

Der Entwurf setzt bei der Ursache des Problems an, also dem Entstehen von Überhangmandaten. Das Verhältnis von Direkt- zu Listenmandaten wird von regulär 50:50 auf ca. 40:60 verändert. Zudem wird der weitere Mandate produzierende erste Verteilungsschritt – das sogenannte Mindestsitzzahl- oder Sitzkontingentverfahren – abgeschafft.

Hier finden Sie den gemeinsame Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linke: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/146/1914672.pdf

Beste Grüße
Cem Özdemir

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