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Frage von Michael U. •

Frage an Cem Özdemir von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Özdemir,

ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Urschbach,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Kritik bezieht sich auf die Gesundheitsreform von 2004 und die damit verbundenen Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Direktversicherung. Wie Sie ja bereits selbst festgestellt haben, wurde die Rechtmäßigkeit der Ausweitung der Beitragspflicht, bis auf wenige Ausnahmen, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt.

Ich habe aber Verständnis dafür, dass nicht alles was rechtmäßig ist, sich zwangsläufig für die Betroffenen auch gerecht anfühlt. Auch wenn wir Grüne prinzipiell der Meinung sind, dass die geltenden Regelung richtig sind, da die Rechtsänderung im Hinblick auf die Direktversicherungen zu mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen älteren und jüngeren Versicherten geführt hat, kritisieren wir, dass teilweise immer noch eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die Beiträge zur Altersversorgung besteht, was zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürgern beiträgt. Auf Einkünfte aus Direktversicherungen müssen in der Regel Beiträge gezahlt werden, aber auch hiervon gibt es Ausnahmen. Auf Erträge aus privater Altersversorgung hingegen müssen keine Beiträge gezahlt werden. Dies ist für viele Betroffene nicht nachvollziehbar und führt zu Unverständnis.

Daher plädieren wir für eine gleichmäßige und damit für die Betroffenen auch eher nachvollziehbare beitragsrechtliche Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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