Frage an Cem Özdemir von Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ des Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt. Ein neu zu bauender Durchgangsbahnhof soll den bisherigen Kopfbahnhof ersetzen. Das Großprojekt dürfte den Steuerzahler mehrere Hundert Millionen € kosten, genaue Angaben gibt es dazu bisher nicht.
Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:
„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“
http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf
Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und beste Grüße
P. S.