Frage an Cem Özdemir von Birgit M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Özdemir,
jetzt fangen die GRÜNEN ja schon wieder mit dem Ehegattensplitting an. Mir erscheint es erneut so zu sein, dass die vielen Sozialwissenschaftler und Sozialpädagogen sowie die Berufsgruppen bei den Grünen, die vom BGB, vom Sozialrecht und Steuerrecht keine oder wenig Ahnung haben, bis heute nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht. Das ist ja auch in der Tat komplex und nicht so einfach zu erfassen. Man muss doch konstatieren, dass man in fast allen Rechtsgebieten die Ehe mit der reinen unverbindlichen Lebensgemeinschaft nicht vergleichen kann. Es steht ja auch jedem Paar vollkommen frei, eine Ehe einzugehen und dann neben den damit verbundenen, unter Umständen sehr belastenden Verpflichtungen eben auch das Recht auf Ehegattensplittung zu bekommen. Pflicht und Anrecht zu verquicken, das wäre gerecht.
Meine Fragen:
1) Warum soll es richtig sein, eine Lebensgemeinschaft , die nach dem deutschen Recht keine gegenseitigen Unterhaltspflichten nach einer Trennung , keine Pflichten zum Zugewinnausgleich, keine Verpflichtung zur Teilung von Rentenansprüchen und keine gegenseitigen Erbansprüche kennt, genau so zu behandeln wie ein Paar, das all diese Rechtsverbindlichkeiten durch Eheschließúng zu tragen hat?
2) Warum schlagen die Grünen nicht vor, die Inanspruchnahme des Splitting davon abhängig zu machen,dass ein nicht verheiratees Paar die gesamte Pallette der rechtlichen Verpflchtungen der Ehe übernimmt,wenn es Splittingvergünstigung haben möchte?
3) Man könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Inanspruchnahem des Splittung von dem Nachweis abhängig machen,dass tatsächlich das von beiden erwirtschaftete Einkommen geteilt wird (gemeinsamenes konto z.B.)
Ich lese leider nur ideologisches Gedöns, aber bisher keine tiefere Auseinandersetzung mit der rechtlichen Materie und den Konsequenzen aus den rechtlichen Unterschieden. Wie beantworten Sie meine drei Fragen?
Mit freundlichen Grüßen Birgit Mohr