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Cem Özdemir
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Frage von Bernd I. •

Frage an Cem Özdemir von Bernd I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Özdemir,

der Verfassungsschutz warnte vor der Gülen-Bewegung. Diesbezüglich sende ich Ihnen diesen Link mit:
http://www.stern.de/news2/aktuell/verfassungsschutz-warnt-offenbar-vor-guelen-bewegung-2087335.html

Gestern hat die ARD darüber berichtet, dass die Bewegung über 300 Bildungseinrichtungen in Deutschland unterhält . Auch wurden Fälle bekannt, wo eine mehr als nur fragwürdige Idelogie an den Schulen vorkommt.
Hierfür sende ich Ihnen diesen Link mit:
http://www.tagesschau.de/inland/guelen-erdogan100.html

Aber auch die "christliche" aber umstrittenen Piusbruderschaft hatten z.B. im Allgäu eine Schule eröffnet: Hierfür sende ich Ihnen diesen Link mit:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13601663/Piusbrueder-gruenden-Schule-im-Allgaeu.html

Wann erfolgt endlich eine grundsätzliche Trennung von Staat und Religion- zumindest in Schulen, bei der Justiz und in den Krankenhäusern?
Als Atheist fühle ich mich von der Politik verschauckelt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Imming

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Imming,

das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften wird immer wieder kontrovers diskutiert. Die Bundesrepublik pflegt ein Verhältnis, das als kooperationsoffene Trennung bezeichnet werden kann. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, zu denen unter anderem Rechtstreue gehört, können Religionsgemeinschaften Einrichtungen im Sozial- und Wohlfahrtsbereich, Privatschulen etc. gründen und betreiben. Dem Staat ist es dabei verwehrt, die Inhalte des religiösen Bekenntnisses zu bewerten, solange fundamentale Verfassungsgüter nicht verletzt sind. Das ergibt sich aus der Religionsfreiheit, die auch die Freiheit umschließt, sein ganzes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten. Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für andere weltanschauliche Einrichtungen, beispielsweise des Humanistischen Verbandes.

Die Möglichkeit der Seelsorge in Krankenhaus, Gefängnis und Bundeswehr, der sogenannten „Anstaltsseelsorge“, ist ebenfalls ein Recht, das die Religionsausübung derjenigen sicherstellen soll, die dies wollen. Es handelt sich dabei um ein offenes Angebot, durch das niemand, der dies nicht wünscht, in seinen oder ihren Rechten beeinträchtigt wird.

Was die von Ihnen angesprochene Gülen-Bewegung angeht, verweise ich gerne auf eine ausgewogene und kompetente Einschätzung von Dr. Friedmann Eißler (Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen): http://www.ekd.de/ezw/dateien/EZW_Kompaktinfos_Guelen_Bewegung_03_2013.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir

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