Frage an Cem Özdemir von Tilman K. bezüglich Tourismus
Betr.: 2m-Regel §37 LWaldG BW
Ihre Antwort an Herrn O. v. 29.8.
Hallo,
Sie sprechen in Ihrer o.g. Stellungnahme von tödlichen Unfällen im Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und anderen Erholungssuchenden im Walde.
Sind Ihnen denn hinsichtlich der repräsantativen Eigenschaft der Ergebnisse belastbare (!) Unfallstatistiken bekannt, in denen ja auch Wegebreiten mit Unfallzahlen und -qualitäetn verschnitten worden sein müssen, um einen "politischen Popanz" in Sachen Unfallgeschehen zu vermeiden?
Würden Sie bitte die Fundstellen dieser Statistiken nennen?
Fänden Sie es gut, gäbe es solche Statistiken nicht, wenn derart problematische Ereignisse wie "tödliche Unfälle" ohne genaueres Wissen derer, die davon reden, nach dem "Stille Post Verfahren" politisch weniger als in Sachen "Schmale Wege" repräsentativer Fakt denn vielmehr als Gerücht ventiliert werden?
Werden Sie bitte mit ihren hessischen Parteifreunden Kontakt aufzunehmen, die seienrzeit, als es um das hessischen Waldgesetz ging, der sog. "KFZ-Breiten-Regel" (nur Wege mit der Breite eines zweispurigen KFZ für Radfahrer befahrbar) , die ja dann auch im Müll der Geschichte landete, durchaus kritisch gegenüberstanden?
Und - ganz praktisch gedacht - wie soll denn eigentlich jemand, der anhand einer Topo Karte 1:25.000 zuhause eine Radtour im Schwarzwald plant, wissen, ob die jeweiligen Wege nun breiter oder schmaler als 2m sind?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Kluge,
ich muss mich wiederholen: Ich kann den Unmut der RadfahrerInnen auf den ersten Blick durchaus nachvollziehen. Keine Seite sollte es sich hier aber zu einfach machen. Es stehen verschiedene berechtigte Belange im Raum, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Ich habe sehr bewusst erklärt, dass berücksichtigt werden sollte, wie andere Bundesländer mit der Problematik umgehen und welche Lösungen sich dort bewährt haben. Das meine ich auch so. Und auf dieser Grundlage und anhand dieser Erfahrungen sollte es doch möglich sein, zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass hier das Land die Gesetzgebungskompetenz hat.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir