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Carsten Werner
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Frage von Ralph M. •

Frage an Carsten Werner von Ralph M. bezüglich Medien

Sehr geehrter Herr Werner,

ich gehe ganz im Gegenteil sogar einen Schritt weiter und nenne es beschämend, dass ein Bürgerrundfunk nichts weiter als technische Infrastruktur und Lizenzierungen bieten kann. Ich halte ein umfangreicheres Betreuungsangebot für unbedingt erstrebenswert. Ebenso muss aber in meinen Augen auch der freie Zugang gewährleistet bleiben. Dieser schafft Medienkompetenz, Kunst und Kultur, die unabhängig von gängigen Normen und Vorstellungen ist. Anders als Sie behaupten, beschränkt ein Lehrer eben nicht nur sehr wohl die Kunst- und Meinungsfreiheit in seinem Machtbereich indem er Kontrolle ausübt und verbindliche Bewertungen vornimmt, er schränkt die Kreativität und Meinungsbildung einiger Schüler ggf. durch seine Lehrinhalte von vornherein ein. Das ist aber kein Argument gegen das Lehrangebot sondern gegen einen Lehrzwang.

Meine Fragen:

1. Glauben Sie, dass Sendungen im Bürgerrundfunk bestimmten gestalterischen und inhaltlichen Normen, abseits technischer Standards, entsprechen müssen?
2. Sollen die von Ihnen genannten programmlichen Abwägungen innerhalb der zu initiierenden Projekte oder bereits auf Senderebene, also z.B. bei der Sendeplatzvergabe stattfinden?
3. Gedenken Sie das Konzept der gestalterischen und inhaltlichen Nichteinflussnahme im Bürgerrundfunk aufzuheben?
4. Gedenken Sie die Gleichbehandlung der Nutzer des Bürgerrundfunks bei der Vergabe von Sendeplätzen aufzuheben?
5. Kommt es für Sie in Frage im Falle einer nicht gegebenen Finanzierbarkeit von zusätzlichen Betreuungsangeboten vorhandene Angebote des Bürgerrundfunks, z.B. Verbreitungswege wie UKW-Frequenzen aufzugeben um diese zu finanzieren?
6. Oder stellen Sie in diesem Falle gar die Existenzberechtigung des Bürgerrundfunks in Frage?
7. Kommt es für Sie in Frage Zusatzaufgaben der Beschäftigten des Bürgerrundfunks wie das Ereignis-TV oder die Übertragung der Bürgerschaftssitzungen zugunsten besserer Betreuungsangebote aufzugeben?

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Möller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Möller,

ich freue mich, dass wir uns langsam annähern! Genau so einen Prozess würde ich mir im größeren Rahmen für die Entwicklung des Bürgerrundfunks wünschen. Letztlich entscheiden dann über die Ausrichtung und Aufstellung des Bürgerrundfunks die Bremische Landesmedienanstalt und als deren Beschlussgremium der Landesrundfunkausschuss.

Ich setze mich für eine deutliche Stärkung der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz in Bremen ein. Dabei kann der Bürgerrundfunk nach Ansicht der Grünen eine wesentliche Rolle spielen.

Ich habe ja hier schon mehrfach betont: Es geht dabei nicht um eine Beschränkung des Zugangs zum Bürgerrundfunk, sondern um eine sinnvolle Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten und eine stärkere Rolle bei der Vermittlung von Medienkompetenz übers Technische hinaus.

Ihre Einschätzungen der Rolle von Lehrern oder Ausbildern für die Kunst- und Meinungsfreiheit teile ich nicht.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. Glauben Sie, dass Sendungen im Bürgerrundfunk bestimmten gestalterischen und inhaltlichen Normen, abseits technischer Standards, entsprechen müssen?
Nein.

2. Sollen die von Ihnen genannten programmlichen Abwägungen innerhalb der zu initiierenden Projekte oder bereits auf Senderebene, also z.B. bei der Sendeplatzvergabe stattfinden?
Ich finde, dass der Bürgerrundfunk solche Projekte auch initiieren, betreuen und programmieren können sollte und dass innerhalb des Bürgerrundfunks Kritik, Austausch und Entwicklung eine größere Rolle spielen sollten.

3. Gedenken Sie das Konzept der gestalterischen und inhaltlichen Nichteinflussnahme im Bürgerrundfunk aufzuheben?
Jede dispositorische Entscheidung ist auch eine ³gestalterische² - das sehen Sie am deutlichsten an den integrierten OK-Umland-Programmen oder an der Vergabe von Sendezeiten. Kritik und Diskussion können sicherlich positiven Einfluss bedeuten - sie sind für eine Medienkompetenzvermittlung und -förderung essenziell. Insofern scheint mir Ihr Bild von der ³Nichteinflussnahme² ein sehr theoretisches zu sein. Ich plädiere aber weder für irgendwelche Bevorzugungen oder Benachteiligungen bestimmter Inhalte, noch für inhaltliche Vorschriften - sondern für eine sinnvolle Förderung möglichst vieler Inhalte.

4. Gedenken Sie die Gleichbehandlung der Nutzer des Bürgerrundfunks bei der Vergabe von Sendeplätzen aufzuheben?
Nein.

5. Kommt es für Sie in Frage im Falle einer nicht gegebenen Finanzierbarkeit von zusätzlichen Betreuungsangeboten vorhandene Angebote des Bürgerrundfunks, z.B. Verbreitungswege wie UKW-Frequenzen aufzugeben um diese zu finanzieren?
Diese Frage ist jetzt und hier nicht zu beantworten. Angebot und Finanzierung aller Elemente des Bürgerrundfunks müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen - dazu gehören Technik, Inhalte und Medienkompetenzvermittlung gleichermaßen. Ohne eines davon würden die anderen wenig Sinn machen.

6. Oder stellen Sie in diesem Falle gar die Existenzberechtigung des Bürgerrundfunks in Frage?
Ich stelle die Existenzberechtigung des Bürgerrundfunks nicht in Frage.

7. Kommt es für Sie in Frage Zusatzaufgaben der Beschäftigten des Bürgerrundfunks wie das Ereignis-TV oder die Übertragung der Bürgerschaftssitzungen zugunsten besserer Betreuungsangebote aufzugeben?
Auch hierzu habe ich keine abschließende Meinung. Auch diese Frage sollte Teil einer Analyse sein, die vor allen Entscheidungen stehen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Werner