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Carsten Träger
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Frage von Ute B. •

Frage an Carsten Träger von Ute B.

Sehr geehrter Herr Träger,

es ist mir wichtig, Ihre Position zu fracking zu erfahren.

Diese Technologie greift ähnlich wie Atomkraft für ewig lange Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit schädigend in unsere Umwelt ein. In erster Linie treffen diese Schädigungen unsere Nachkommen, die Betreiber hätten voraussichtlich einen sehr großen momentanen Gewinn.

Wenn unsere Politiker nicht entschieden den gierigen Ansprüchen der Betreiber auf schnelles Geld entgegentreten, ist das wie ein Freibrief.

Neue Technologien, um den Energiebedarf zu decken bzw. Wege zu finden, die helfen, den Energieverbrauch zu drosseln, dürfen unter keinen Umständen zu derzeit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Natur führen.

Fracking hält diesem Anspruch nicht mal annähernd stand.

Darum bitte ich Sie dringend, das Für und Wider genauestens abzuwägen und im Zweifel gegen diesen massiven Eingriff in die Natur zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bräuer-Lenz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bräuer-Lenz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre grundsätzliche, kritische Einstellung gegen über der Fracking-Technologie. Allerdings ist nach geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Ein generelles Verbot der Technologie wird von Verfassungsrechtlern als kaum haltbar eingeschätzt - und auch von unserem Koalitionspartner nicht mitgetragen. Die angesprochenen Probebohrungen können hier jedoch wichtige Argumente liefern.

Der vorliegende Gesetzentwurf zieht extrem enge Grenzen für den Einsatz der Fracking-Technologie und ist daher ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage. Es gibt aber durchaus noch offene Fragen, die über die Sommerpause verhandelt werden. Von diesem Ergebnis mache ich meine Zustimmung abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Träger

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