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Carsten Träger
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Frage von Nicholas S. •

Wie stehen sie zur petition "prüft ein afd verbot". Stehen Sie dieser positiv gegenüber und wie sehen Sie die Chancen, falls solch ein Verfahren durchgeführt wird?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich unterstützen wir als Sozialdemokraten alle Aktivitäten, die sich gegen die Ausbreitung von nationalistischem und rechtsextremem Gedankengut richten. Die Petition zielt darauf ab, einen Verbotsantrag hinsichtlich der AfD beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dies wirft die Frage auf, inwiefern ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Eine Partei kann verboten werden, wenn sie darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) zu beseitigen und zu beeinträchtigen. In seinem NPD-Urteil von 2017 hat das Bundesverfassungsgericht dies konkretisiert: Die fdGO habe vor allem drei zentrale Grundprinzipien: den Schutz der Menschenwürde, die Demokratie und den Rechtsstaat.

Damit unvereinbar ist laut Bundesverfassungsgericht ein völkisches Denken, das von einem ethnisch homogenen Staatsvolk ausgeht, in das man nur hineingeboren werden kann. Dies stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes, wonach alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unabhängig von sonstigen Merkmalen wie Hautfarbe oder Religion zusammen das deutsche Volk bilden. Das völkische Denken verletze die Menschenwürde und das Demokratieprinzip, weil es eingebürgerte Deutsche nicht als gleichwertig anerkennt. Außerdem verletzt das völkische Denken die Menschenwürde, weil es Menschen generell nicht als gleichberechtigt ansieht. Vor allem wegen ihres völkischen Denkens wurde die Politik der NPD 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Die Politik der NPD sei zwar verfassungswidrig, die Partei habe aber nicht das Potenzial, ihre verfassungswidrigen Ziele umzusetzen. Für die AfD, die auf dem Weg ist, stimmenstärkste Partei Deutschlands zu werden, ist dieses Kriterium völlig irrelevant.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien. Das Institut stellte dabei vor allem auf eine „rassistische national-völkische Ausrichtung“ der AfD ab, die eine „geschlossene und homogene Gesellschaft propagiert, in der Menschen unter Bezugnahme auf das Kriterium der Kultur in ein 'Uns' und 'die anderen' unterteilt und hierarchisiert werden“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD-Bundespartei bisher jedoch lediglich als „Verdachtsfall“ eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat dies im März 2022 bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, das noch nicht entschieden hat. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre dies gleichbedeutend mit der Aussage, dass er ein Verbot der AfD für möglich hält. Denn die Kriterien sind weitgehend identisch.

In diesem Falle wäre ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht erfolgsversprechend. Solange dies nicht der Fall ist und die juristischen Hürden des Verbots nicht überwunden sind, sehe ich durch die Petition die viel größere Gefahr des “Whitewashings” der AfD, d.h. die Legitimation der Partei infolge eines abgelehnten Verbotsantrags.

Das heißt nicht, dass ich die AfD als demokratische Partei akzeptiere - dafür sind ihre Ausfälligkeiten im Plenum des Deutschen Bundestages zu unerträglich. Und mir ist durchaus bewusst, dass sie nur die Spitze des Eisberges darstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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