Unterstützen Sie den Antrag die AfD vorm BVerfG verbieten zu lassen?
Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch von Philipp Ruch "Es ist 5 vor 1933" ist ein Verbotsverfahren m.E. dringend erforderlich!
Freundliche Grüße
Stephan K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Gefahr für unsere Demokratie, die von der AfD ausgeht, ist nicht zu übersehen. Die Geschehnisse rund um die Konstituierung des Thüringer Landtags sind dabei nur ein weiterer Beweis dafür, wie die Partei unsere demokratischen Prinzipien bekämpfen will. Unter anderem deshalb findet sich innerhalb SPD mittlerweile kaum jemand mehr, der ein Verbot der AfD nicht begrüßen würde. Auch ich zähle mich ausdrücklich zu diesen Personen.
Die Einleitung eines Prüfverfahrens hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der AfD ist jedoch ein Schritt, der wohlüberlegt erfolgen sollte, da es für ein solches Verbot hohe rechtliche Hürden zu überwinden gilt. In einem solchen Verfahren stützt sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Einschätzung durch den Bundesverfassungsschutz. Derzeit schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Diese Einschätzung wird aktuell überprüft und laut Experten wahrscheinlich zu “gesichert rechtsextremistisch” aktualisiert.
Ich halte es für klug, diese neue Einschätzung abzuwarten und das Verfahren daraufhin auf einer rechtssicheren Grundlage einzuleiten. Nach meinen Informationen soll das tatsächlich sehr bald geschehen. Andernfalls besteht die Gefahr des “Whitewashings” der AfD, d. h. die Legitimation der Partei aufgrund eines möglicherweise gescheiterten Verbotsverfahrens. Dies gilt es mit aller Macht zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger