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Carsten Träger
SPD
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Frage von Frank M. •

warum setzt sich die SPD nicht vehement für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen ein?

Sehr geehrter Herr Träger,
warum setzt sich die SPD nicht vehement für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen ein?
Ich zahle meine Direktversicherung selbst aus meinem Nettogehalt, also werden auch bereits in der Einzahlungsphase Krankenkassenbeiträge gezahlt!
Warum muss ich in der Auszahlungsphase noch mindestens 19,2% Beiträge an die Krankenkasse zahlen?
Wer ist auf die Idee gekommen, meine Einzahlungen als Betriebsrente zu deklarieren?
Eine „Betriebsrente“ zu der der Arbeitgeber Null dazuzahlt und ausschließlich mein Geld an die Versicherung in meinem Auftrag weiterleitet!
Ich habe von meinem Arbeitgeber nie eine Versorgungszusage erhalten!
Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde die Doppelverbeitragung abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen?
Was ist das für eine Logik?
Ich zahle mir selber eine betriebliche Altersvorsorge?
Dies kann kein Normalsterblicher verstehen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie sie sicher wissen haben Gerichte aller Instanzen - bis zum Bundesverfassungsgericht - die Einbeziehung von Betriebsrenten und Direktversicherungen in das Sozialversicherungssystem für rechtlich zulässig befunden. Trotzdem entstand hier eine großes Ungerechtigkeitsgefühl, dem wir mit unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 begegnen wollten.

Lassen Sie mich kurz auf die Verbesserungen für Betriebsrentner und Direktversicherte eingehen, die wir in der letzten Wahlperiode bereits durchgesetzt haben: Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden. Wir haben einen dynamischen Freibetrag eingeführt, der im Jahr eine Entlastung von rund 300 Euro bedeutet. Bei Einmalauszahlungen bedeutet das eine Entlastung von rund 3.000 Euro. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert. Es gilt der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das alles war ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Unter dem finanziellen Druck der Pandemie und der Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine konnten wir in den Koalitionsverhandlungen keine weiteren Verbesserungen für Betriebsrentner und Direktversicherte ermöglichen. Es bleibt aber das erklärte Ziel der SPD, Rentnerinnen und Rentner zu entlasten. Einen konkreten Zeitpunkt für diese Entlastungen kann ich Ihnen ehrlicherweise nicht nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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