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Carsten Träger
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Frage von Adrian O. •

Ausbau der Solarenergie auf Mietshäusern?

Hallo Herr Träger,

Wenn ich mich in deutschen Städten umsehe, stelle ich immer wieder fest, dass es zwar jede Menge Häuser mit Flachdächern gibt, die aber leider nicht durch Solar- oder Photovoltaikanlagen bebaut sind.

Nach einer zugegebenermaßen oberflächlichen Recherche habe ich herausgefunden, das dies wohl vor allem daran liegt, das der Hauseigentümer, oder die Hauseigentümergesellschaft nach bau der Anlage gegenüber den Mietern (im bebauten Haus) als Stromanbieter auftritt und somit in Konkurrenz mit großen Konzernen wie Eon, etc. tritt.

Wäre es denn möglich für Vermieter eine unkomplizierte und unbürokratische Möglichkeit zu schaffen, ihren Strom an Mieter weiterzuverkaufen? Das wäre quasi eine Win-Win Situation, da der Vermieter mehr als nur die 3 - 4 cent pro kwh erhält und Mieter potenziell keine 40, 50, oder sogar 60 cent pro kwh zahlen müsste.

Viele Grüße

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Vielen Dank für Ihre Anregung. Ihre Beobachtung halte ich für zutreffend.

Derzeit ist es tatsächlich so, dass ein Vermieter, der Mieterstrom anbietet, zum gewerblichen Stromanbieter wird. Dies hat rechtliche Gründe. Sonst hätte der Mieter keinen Anspruch darauf, durchgehend mit Strom versorgt zu werden. Dadurch würden mehrere Gewährleistungspflichten nicht mehr gelten. Andererseits hat auch der Vermieter Vorteile. Er kann Förderungen zum Bau einer PV-Anlage erhalten und erhält einen erhöhten Preis bei Einspeisung des nicht gebrauchten Stroms in das öffentliche Netz.

Dennoch gebe ich Ihnen Recht, dass die geltenden Regelungen nicht dazu geführt haben, dass endlich das Thema "Mieterstrom" zum Durchbruch gefunden hat. Durch die bestehenden Regelungen werden tatsächlich zu hohe Hürden aufgebaut. Sonst hätten wir sicherlich mehr Anlagen auf unseren Dächern. Deshalb hat sich die jetzige Koalition es zur Aufgabe gemacht, das Thema Mieter- und Quartiersstrom auf neue Füße zu stellen und weitreichend zu verbessern. Wir sind da dran!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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