Frage an Carsten Träger von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Träger,
die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei
Sehr geehrter Herr Mattthaei,
danke für Ihre Frage. Wie Sie als interessierter Beobachter sicherlich registriert haben, hat die SPD-Bundestagsfraktion den übereilten Vorschlag des Bundesgesundheitsministers an der von Ihnen angesprochenen Stelle korrigieren können.
Ich möchte aber klarstellen, dass ich kein genereller Gegner von Impfungen bin. Es macht nur an dieser Stelle keinen Sinn eine verpflichtende Dokumentation von Impfung bzw. Immunität festzuschreiben, solange wir noch keinen Impfstoff haben bzw. viel zu wenig darüber wissen, ob es eine Immunität gegenüber dem Corona-Virus überhaupt gibt.
Außerdem erlaube ich mir den Hinweis, dass es derzeit eine überwältigende Zustimmung in der Bevölkerung für das Vorgehen der Bundesrepublik in dieser Krise gibt, für die niemand von uns die Verantwortung trägt. Darüber bin ich sehr froh, denn nur gemeinsam können wir diese Krise bewältigen.
Ich hoffe, das sehen Sie genauso.
Alles Gute, vor allem Gesundheit!
Ihr Carsten Träger
Sehr geehrter Herr Matthaei,
um es gleich klarzustellen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Es steht schlicht und einfach kein Impfstoff zur Verfügung. Sie war in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hier wird ein Szenario heraufbeschworen, das es nicht gibt.
Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen, denn derzeit ist für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich. Daher war der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers vorschnell und nicht zu Ende gedacht. Auch nach einem ggf. möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.
Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Träger