Frage an Carsten Träger von Hans P. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Träger,
weshalb ist es im 21. Jahrhundert nicht möglich bei einem Volksbegehren online abzustimmen?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Volksbegehren sind ein wichtiger Teil der gelebten und erprobten Volksdemokratie im Freistaat Bayern. Unsere demokratischen Grundsätze gehen von freien, gleichen und geheimen Wahlen aus. Der Gang zur Wahlurne symbolisiert dies geradezu. Ein reines elektronisches Abstimmen zu Hause könnte diese Grundsätze gefährden oder gar aushöhlen.
Im Unterschied zur Briefwahlmöglichkeit wird dabei nicht mehr mit tatsächlichen Stimmzetteln gearbeitet, welche eine Nachzählung und physische Nachprüfung ermöglichen. Zweitens muss bei der Briefwahl dem Stimmzettel zusätzlich eine Eidesstattliche Versicherung beigefügt werden. Es wird also die Stimmabgabe auf die Ebene einer Eidesleistung vor Gericht gehoben. Ein rein elektronisches Verfahren kann dies nicht leisten. Ich denke, dass die momentanen Verfahren sowohl der Anforderungen des Bürgers, wie auch den zwingenden Anforderungen eines demokratischen Rechtsstaates gerecht werden. Ich bin aber durchaus offen für Lösungsansätze, die die zweifellos bestehenden Vorzüge einer online durchgeführten Abstimmung mit Lösungen für die angeführten Bedenken verbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Träger