Frage an Carsten Träger von Wolfgang V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrten Herr Träger,
wird die SPD oder werden Sie den Entwurf "Gesetz zur Strafbarkeit des Verrats von Geschäftsgeheimnissen", wie von Hrn. Ströbele, gefordert an die notwendige Sicherheit von Journalisten erweitern und wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
W. V.
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Novellierung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.
Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten mit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Der Bundestag beriet in 1. Lesung am 18. Oktober 2018 die Umsetzung dieser EU-rechtlicher Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, von Know-how und Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht. Daraufhin folgte die öffentliche Beratung im zuständigen Rechtsausschuss am 06.12.2018.
Wir wollen mit dieser Vorschrift einerseits Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung schützen, aber andererseits auch Whistleblower vor unrechtmäßiger Verfolgung schützen. Dies betonte der zuständige parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Christian Lange (SPD) ausdrücklich. Geschützt werden sollen Whistleblower nicht nur, wenn sie strafrechtlich relevante Verfehlungen aufdecken (z. B. Dieselskandal), sondern auch – anders als beim Antrag der Grünen – auch wenn Geschäftspraktiken zwar eventuell rechtmäßig waren, aber gesellschaftlich für unethisch (Cum-Ex-Geschäfte) gehalten werden.
Meiner Meinung nach werden wir mit diesem Gesetzentwurf beiden berechtigten Ansprüchen gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Träger