Frage an Carsten Träger von Steigerwald R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wann setzen Sie sich dafür ein dass die Leiharbeit nach einem halben Jahr in ein Festzeitverhältnis übergeht.
Sehr geehrter Herr S.,
wir haben hier bereits in dieser Koalition gehandelt. Seit 01.04.2017 gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Wichtig ist jetzt, dass Leiharbeit vom ersten Tag an genauso vergütet wird wie in der Stammbelegschaft. Davon darf nur durch repräsentative Tarifverträge abgewichen werden. Die Koppelung eines Leiharbeitsverhältnisses an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) soll unzulässig sein.
Unter einer SPD-geführten Regierung werden wir noch deutlich mehr in diesem Bereich erreichen können. Dazu zählt auch, dass wir die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen deutlich ausbauen werden. Noch immer gibt es zu viele Betriebe ohne betriebliche Mitbestimmung. Die systematische Behinderung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten ist illegal und demokratiefeindlich und muss als Offizialdelikt konsequent verfolgt werden. Durch die Bildung von entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften wird die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöht – auch für sonstige Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Wir wollen die Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung durch eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens erhöhen. Der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl muss verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger