Frage an Carsten Träger von Johann G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Träger,
Bald wird im Parlament über eine Grundgesetzänderung in Bezug auf unsere Autobahnen abgestimmt. Zwar behauptet die SPD, dass sie mit geänderten Formulierungen nun eine Privatisierung bzw. ÖPPs verhindert hätte. Jedoch bei näherer Betrachtung stimmt dies leider nicht, wie unabhängige Rechtsexperten festgestellt haben. Ich wohne in dem Wahlkreis, den Sie vertreten und möchte nicht, dass durch die Hintertür das neue Prinzip Privatisierung vor Gemeinwohl eingeführt wird und wir mit unseren Steuern den eventuellen Schaden bzw. Verlust privater Firmen (wie beispielsweise bei der Bankenrettung geschehen) ausgleichen müssen.
Daher bitte ich Sie, dieser Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen oder mich davon zu überzeugen, dass meine Befürchtungen nicht eintreten können.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Götz
Sehr geehrter Herr Götz,
am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das von Ihnen angesprochene Gesetzespaket mit Grundgesetzänderungen beschlossen, das auch die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft enthält. Nach reiflicher Abwägung habe ich gegen dieses Paket gestimmt.
Erstens: Die Bereitstellung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur gehört in die öffentliche Hand. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht diesem Grundsatz. Ich hätte einer Infrastrukturgesellschaft nur zustimmen können, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das war gegen CDU/CSU nicht durchzusetzen.
Zweitens: Die SPD hat lange verhandelt, um möglichst viele Privatisierungsschranken einzubauen. Das erkenne ich an. Aus meiner Sicht ist es aber nicht gelungen ein entscheidendes Hintertürchen zu schließen. Es wurde erreicht, dass im Grundgesetz die Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgeschlossen ist. Außerdem sind Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) für das gesamte Bundesautobahnnetz oder wesentliche Teile davon ausgeschlossen. Das ist ein sehr gutes Verhandlungsergebnis, wenn man bedenkt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt ursprünglich bis zu 49 % der Gesellschaft an private Investoren veräußern wollte. Mir geht es dennoch nicht weit genug, denn die Regelung bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Möglichkeit für ÖPP auf Teilstrecken weiter besteht und nun sogar erstmals im Grundgesetz verankert ist.
Drittens: Für mich ist nicht akzeptabel, dass das Risiko allein der Steuerzahler trägt, falls die Gesellschaft sich wirtschaftlich schlecht entwickelt.
Herzliche Grüße,
Carsten Träger