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Carsten Träger
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Frage von Christiane S. •

Frage an Carsten Träger von Christiane S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Träger,

immer wieder wird berichtet, dass die Wirtschaft nicht bereit sei, für Flüchtlinge den Mindestlohn zu zahlen, wenn sie die gleiche Arbeit wie Kollegen machen. Wenn die Qualität stimmt, dann sollte das natürlich sein, aber mit den Leistungen der öffentlichen Hand gegengerechnet werden (ist vermutlich der Fall, dann hätten auch die Steuerzahler was davon). In allen Themen geht es um Flüchtlinge und deren Integration. Vergessen werden hierbei die Zuwanderer aus EU-Staaten, die auch hierher gekommen sind, weil in ihren Ländern schlechte Verdienstmöglichkeiten oder soziale Versorgung bestehen. Ich kenne Fälle, in denen Arbeitnehmer, v. a. Frauen im Putzdienst oder in Küchen, 450,00 Eu - Jobs haben, aber viel mehr Stunden arbeiten müssen. Sie bekommen keinen Urlaub, Kranksein ist unter Ankündigung von Kündigung nicht erlaubt. Oder das Gehalt wird nicht zügig und termingerecht (z. B. monatlich) ausgezahlt. Eine Familie lebt mit 500,00 Eur Abschlag vom Oktober 15, ihr Kindergeld ist seit dreizehn Monaten nicht bewilligt. Usw. Diese Arbeitnehmer können noch nicht gut Deutsch, lassen sich alles gefallen, gehen nicht zum Arbeitsgericht oder sonstigen Beratungsstellen, damit sie das bisschen, was sie als Verdienstmöglichkeit haben, nicht auch noch verlieren. Ich weiß leider nicht genug Bescheid, wie man diesen helfen könnte. Wie soll man damit umgehen, wenn man davon hört? Mir scheint, dass es immer mehr Vorschriften und offizielle Verbesserungen gibt, die nur auf dem Papier stehen und für die Kontrollen jedoch kaum durchgeführt werden können. Oft sind die Arbeitgeber keine deutschen Chefs, sehen die Vorschriften als nicht zwingend an. Allerdings muss eine Frau im Putzgewerbe ein Jahr Probezeit bei einer deutschen Zeitarbeitsfirma absolvieren, das muss kaum ein Manager.

Mit freundlichen Grüßen
C. S.

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Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen in Ihrer Nachricht eine ganze Reihe von Umständen an, die nicht mit meinem Verständnis von guter Arbeit, aber auch nicht mit den Vorschriften des Arbeitsrechts vereinbar sind. Ich schlage vor, dass Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen, wenn Sie die Fälle konkret benennen möchten. Das Internet halte ich nicht für die geeignete Plattform. Meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage unter www.carsten-traeger.de .

Sie sprechen auch Stimmen aus den Arbeitgeberverbänden an, die sich für eine Aufweichung der Regeln des Mindestlohns für Flüchtlinge einsetzen. Hier vertrete ich klar den Standpunkt, dass es keine Aufweichung der Regeln geben sollte. Gute Arbeit hat ihren Wert - und der liegt laut Gesetz bei mindestens 8,50 Euro, egal welche Nationalität der Arbeitende hat.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Träger

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