Frage an Carsten Träger von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber, werter, hoch verehrter Herr Träger,
nach Gesprächen zwischen MdB Christian Schmidt, MdB Josef Göppel und anderen mit den U.S. Besatzungsstreitkräften kündigte das BMVG am 06.08.2013 eine Liste ( http:// www.christian-schmidt.de/presse/pressemitteilung-1361.php ) angeblicher „Verbesserungen" in Bezug auf den Lärmterror der U.S. Besatzungsstreitkräfte in Westmittelfranken an. Diese hingegen wissen offensichtlich nichts von Vereinbarungen, wie sie mir am 13.09.2013 schriftlich mitteilten ( http://cyberhomepage.de/user/us-armee-dokumente/dateien/2013.09.13.%20Antwort%20Seite%201.jpg und http://cyberhomepage.de/user/us-armee-dokumente/dateien/2013.09.13.%20Antwort%20Seite%202.jpg ). Die U.S. Besatzungsstreitkräfte erklären lediglich, Landescheinwerfer nur noch bei Landungen einzusetzen - eigentlich sowieso eine Selbstverständlichkeit.
FRAGE:
Werden Sie, im Gegensatz zu Ihrer Vorgängerin Marlene Rupprecht, endlich etwas gegen den irrsinnigen Lärmterror durch U.S. Militärhubschrauber unternehmen? Wenn ja, können Sie konkrete Maßnahmen nennen?
In den Mitteilungsblättern der Gemeinde Markt Erlbach und in den Amtsblättern des Landkreises Neustadt/Aisch werden zweimonatlich jeweils den ganzen Monat andauernde Manöver für das Gemeindegebiet Markt Erlbachs, im „Qualitätsnaturpark Frankenhöhe" gelegen, angekündigt. Manöver, die von den in Ihrem Wahlkreis stationierten U.S. Besatzungsstreitkräften durchgeführt werden.
FRAGE:
Wie lange wollen Sie den Bürgern noch den Missbrauch des Naturparks zumuten, damit verbunden, dass sie auf einem Truppenübungsplatz leben und sich vorsätzlich krank machen lassen müssen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
antworten sollte man eigentlich erst, wenn man eine definitive Antwort parat hat. Doch Sie warten nun bereits geraume Zeit, daher durchbreche ich diesen ehernen Grundsatz an dieser Stelle. Die Materie hat sich als vielschichtig herausgestellt.
Was habe ich bis jetzt unternommen?
Ich habe abklären lassen, ob eine Veränderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. einer Bundesimmissionsschutzverordnung eine Veränderung herbeiführen könnte. Dies ist leider nicht der Fall, da der militärische Flugverkehr von diesen Gesetzen nicht erfasst wird.
Ich habe mir durch das Verteidigungsministerium die Sach- und Rechtslage aus deren Sicht erklären lassen. Laut Ministerium sind Bundeswehr- und NATO-Übungen (so z. B. auch die US-Streitkräfte im Militärischen Lufthandbuch Deutschland geregelt. Hier wird ein Übungsrahmen von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr plus minus einer Stunde zugelassen. Eine Veränderung des Flugbetriebs sieht das Verteidigungsministerium kritisch, da "darunter die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr bzw. der verbündeten Kräfte leiden würde".
Ich möchte jetzt prüfen lassen, ob eine Einschränkung des Flugbetriebs durch die Eigenschaft als Naturpark in der Frankenhöhe erfolgen kann. Diese Prüfung hat sich aber als so langwierig herausgestellt, dass ich ihnen jetzt diese Zwischenmitteilung machen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
IhrCarsten Träger