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Carsten Träger
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Frage von MIchael D. •

Frage an Carsten Träger von MIchael D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Träger!

Wie stehen Sie zu der Tatsache, das Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, deren Verträge vor 2004 abgeschlossen wurden, einer Verbeitragung zugeführt wurden.
Was gedenken Sie gegen diesen Vertrauensbruch der Politik zu unternehmen.

MfG Dr. Muschiol

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Sehr geehrter Herr Dr. Muschiol,

Ziel des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen vom 1.1.2004 war größere Beitragsgerechtigkeit zwischen verschiedenen Formen der Altersvorsorge und größere Kohärenz im System. Seit der Reform, die 2008 auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, unterliegen auch einmalige Auszahlungen aus Direktversicherungen, die als Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurden, grundsätzlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einmalige Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind nun Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung gleichgestellt.

Durch die Neuregelung konnte es, wenn Direktversicherungsverträge nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat weitergeführt wurden, zu einer Doppelbesteuerung kommen. Für diese Fälle hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert, dass bei der Auszahlung einer Lebensversicherung der aus privater Vorsorge beruhende Anteil des Zahlbetrags getrennt auszuzahlen und nicht zu verbeitragen ist.

Ich teile diese Auffassung, auch weil ich es für wichtig halte, im Rahmen des Möglichen Bestandschutz für solche Regelungen zu gewähren, auf deren Grundlagen Menschen weitreichende Entscheidungen getroffen haben und auf die sie sich deshalb verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Träger

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