Frage an Carsten Sieling von Wolfgang D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag Herr Dr. Sieling,
vor 21 Jahren haben wir in HB-Arsten eine DHH gebaut.
Jetzt ist das Nachbargrundstück verkauft worden und es wird gegen unsere DHH gebaut.
In 10/2014 haben wir festgestellt daß die neue DHH (derzeit noch im Rohbau) im First um 83 cm zu hoch ist. Der gültige B-Plan sagt aus, dass das Gebäude maximal 8,00 m hoch sein darf. Jetzt weist die neue DHH eine Höhe von 8,83 m auf.
Wir haben das zuständige BOA in HB 10/2014 auf diesen Verstoß hingewiesen.
Nach diversen Aufforderungen an das BOA und Senator Lohse ( der schweigt ) haben wir in 12/2014 einen negativen Bescheid des BOA bekommen.
Auf diesen Bescheid haben wir Fristgerecht Widerspruch eingereicht.
Dieser wurde erst nach 2,5 Monate abgelehnt,ohne konkret hierauf einzugehen.
Die Fakten: Es wurde gegen das Gesetz verstoßen - es wurde falsch gebaut !
Vom BOA + Bauherrn wurde dieser Verstoß schriftlich bestätigt.
Es wurde Wissentlich und Bewußt (Bauherr + BOA wussten es) trotz des Verstoßes immer weitergebaut. Das BOA beruft sich auf "Ermessensspielraum." Wobei der Bauantrag / der Widerspruch vom gleichen BOA-MA geprüft wurde, und nie einer zugibt, einen Fehler gemacht zu haben.
Dieses ist ein Behördenfilz sondergleichen.
Wozu gibt es Gesetze bzw. einen B-Plan, wenn man sich sowieso nicht daran halten muß??
Wo,und das fragt sich der seit immer Steuerzahlende, unauffällige, HB-Bürger: fängt der Ermessungsspielraum an und wo hört er auf, und wo steht das geschrieben. Und warum gibt es für soetwas( 83 cm höher als erlaubt ) eine Ausnahme und für z.B. zu schnelles Fahren nicht ?? Wobei in Habenhausen vor Jahren zurückgebaut werden mußte !!
Wir verstehen das nicht und würden am liebsten HB den Rücken kehren...... Leider studiert unser Nachwuchs noch: trotz der HB- Bildungsprobleme.. . Jetzt haben wir Recht,und sollen unser Recht einklagen:
Tolle Bremer Politik !!!
Danke für Ihre konkreten, ausführlichen Antworten.
Gerne nehmen wir auch Hilfe / Unterstützung an.
Danke + Gruß
C+W. Deß
Sehr geehrter Herr Deß,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie ich im Rahmen meiner Erkundigungen erfahren habe, ist zu Ihrer Frage bereits ein Petitionsverfahren vor dem Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft anhängig. Da das Petitionsverfahren, in dessen Rahmen meines Wissens auch eine Ortsbegehung stattgefunden hat, noch anhängig ist, rate ich Ihnen, zunächst den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.
Im Zweifelsfall wird jedoch Ihre Frage nach dem Ermessensspielraum des Bauordnungsamtes rechtlich zu klären sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling MdB