Frage an Carsten Sieling von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sieling,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist.
Werden Sie sich in der Bürgerschaft dafür einsetzten, dass 5G-Antennen in Bremen und Bremerhaven erst dann errichtet werden, wenn durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass die 5G-Strahlung über die Dauer von mehreren Jahren insbesondere für Kinder gesundheitlich unbedenklich ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Sehr geehrter Herr Gäbler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Für mich ist völlig klar, dass hier in Bremen nur Produkte in den Verkehr kommen, deren Unbedenklichkeit erwiesen ist. Daher ist es auch erforderlich, dass die Einhaltung der Grenzwerte bei der Errichtung der 5 G-Sendeanlagen nachgewiesen wird.
Da die 5G-Netzarchitektur deutlich kleinzelliger ist und damit etwa in Städten zu einem höheren Bestand an Sendeanlagen führen wird, sind die angekündigten Forschungsaktivitäten des Bundes zu den höheren Frequenzbändern im Milli- oder Zentimeterwellenlängenbereich unabdingbar.
Die Umweltminister der Länder haben diesbezüglich Beschlüsse gefasst und den Bund um Auswertungen und Vorlage der Ergebnisse gebeten. Die Beschlüsse finden Sie hier:
Der Senat wird diesen Prozess aktiv begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling
Bürgermeister