Frage an Carsten Sieling von Simon Joda S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Moin Carsten oder auch Guten Tag Herr Dr. Sieling,
Ich wollte mich erkundigen, ob Sie vorhaben an der umstrittenen Störerhaftungs-Klausel für offene W-Lan-Netze etwas zu ändern. Vorschläge für die Vorgehensweise gibt es ja genug.
Des weiteren fände ich es interessant, ob Sie Wissen über die Freifunk Initiative haben. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten, hat eine recht elegante (Übergangs-)Lösung für dieses Problem gefunden, welche Geschäften, sowie Privatpersonen von Nutzen ist.
Haben Sie vor, zumindest so lange sich an der Störer-Haftung nichts kurzfristig bewegt, diese Initiative zu unterstützen?
Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende,
Gruß aus Bremen-Findorff, am Schlachthof,
Simon Joda Stößer.
Sehr geehrter Herr Stößer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Ähnlich wie die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD, unterstütze ich eine schnelle Änderung des Telemediengesetzes, die klarstellt, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei scheint es wichtig, nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern zu unterscheiden. Vielmehr sollten alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Funknetzen als so genannte Accessprovider gleichgestellt werden mit großen Kommunikationsanbietern, die nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass in „den Städten die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote“ geschaffen werden sollen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).
Entsprechend kommt es jetzt darauf an, diese Vereinbarung umzusetzen und eine Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Anbieter zu erreichen. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu einen Entwurf vorgelegt, der derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird.
Ziel muss es sein, die angestrebte Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schnellstmöglich zu schaffen - es geht um Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN-Netzen insbesondere im öffentlichen Bereich, wie Cafés, Praxen, Schulen, Museen, kommunalen Einrichtungen sowie andere öffentliche Einrichtungen, aber auch für Initiativen wie Freifunk.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Carsten Sieling MdB