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SPD
• 17.06.2009

(...) Als Ergebnis dürfen Diensteanbieter keine Nutzungsdaten zum Zweck der Störungsvermeidung speichern. Eine Analyse des Surfverhaltens von Individuen ist nicht möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf ausschließlich Daten in pseudonymisierter Form speichern, die für die IT-Sicherheit relevant sind. (...)

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