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Carsten Müller
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Frage von Benjamin P. •

Frage an Carsten Müller von Benjamin P.

Sehr geehrter Herr Müller,

die Vorratsdatenspeicherung, deren Gesetzentwurf Sie jüngst zustimmten, sieht vor, dass nur Verbindungs- und Standortdaten gespeichert werden. Tatsächlich werden auch Inhalte gespeichert – die der SMS: http://bit.ly/1LRcqi5 Der Punkt ist, wie dem Artikel zu entnehmen ist, seit mindestens zwei Jahren dem Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundesnetzagentur bekannt. Meine Frage: hatten Sie Kenntnis davon, dass im Zuge der Vorratsdatenspeicherung neben den Verbindungs- und Standortdaten auch Inhalte von SMS gespeichert werden?

Besten Dank und viele Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Piecha,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Speicherung von SMS-Inhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kommunikationsinhalten sind eindeutig – sie werden regelmäßig nicht erfasst. Ein Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung oder das Post- und Fernmeldegeheimnisse erfolgt lediglich in Abwägung der Rechtsgüter und ist mit sehr hohen Hürden sowie klaren Regeln versehen. Eingriffe sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, wenn es beispielsweise dem Schutz der freiheitlichen Grundordnung oder es der Abwehr und Aufklärung schwerster Straftaten dient.

Ich gehe davon aus, dass bestehende gesetzliche Regelungen befolgt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Polizei und Justiz aktiv. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und geahndet. Unser Rechtssystem, auf das ich vertraue, hat sich bewährt.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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