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CDU
• 26.06.2009

(...) Richtig ist, das Zugangsanbieter nur die Seiten sperren, die vom Bundekriminalamt verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen zur Verfügung gestellt werden. Was gesperrt wird, legt allein das Bundeskriminalamt fest und damit liegt auch beim BKA die vollständige Haftung. Das BKA muss konsequent dokumentieren, wie die Liste erstellt wird, damit es gerichtsfest ist, das steht so auch im Gesetzentwurf. (...)

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CDU
• 24.04.2009

(...) Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes zufolge sind 20 Prozent der Nutzer kinderpornografischer Angebote harte Pädokriminelle, 80 Prozent dagegen Gelegenheitssurfer, die allerdings durch den zunehmenden Konsum kinderpornografischen Materials immer tiefer in die Szene hineingeraten. Zugangssperren treffen die Anbieter der Kinderpornografie letztendlich doch sehr empfindlich, weil sie dadurch tatsächlich Geld verlieren. Der benötigte Zeitaufwand für den Aufbau immer neuer Seiten stört den verbreiteten Aufbau organisierter Internetkriminalität. (...)

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