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Carsten Müller
CDU
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Frage von Nils I. •

Frage an Carsten Müller von Nils I. bezüglich Recht

Hallo Herr Müller,

weshalb wird seitens der CDU maßgeblich der sogenannte Schutz gegen die Kinderporno-Seiten im Internet vorangetrieben anstatt die Seiten dauerhaft aus dem Internet zu entfernen und die zu bestrafen, die die Seiten eingestellt haben? Dann würde mann auch keine Sperren brauchen.

Wenn Sperren notwendig wären, dann sollte man vernünftige Sperren auf IP-Basis erstellen und nicht nur den DNS-Namen sperren. Wenn im Internet Anleitungen für die leichte Umgehung dieser Sperren erhältlich sind, dann ist die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen für Personen, die sich wirklich solche Bilder ansehen möchten nur eingeschränkt gegeben.

Weshalb ist keine Kontrolle der Sperren vorgesehen (z.B. von Richtern)? Es ist ja durchaus vorstellbar, dass ein Fehler bei der Erstellung der Liste passiert.

Weshalb wird selbst gegen den Widerstand von anerkannten Fachgruppen wie die Gesellschaft für Informatik (GI), dem Chaos Computer Club (CCC) und des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags wider besseren Wissens dieser
Schutz veröffentlicht?

Der folgende Artikel zeigt sehr deutlich, weshalb die angedachten Sperren nur für die schlecht informierte Öffentlichkeit gedacht ist, denn jeder, der sich ein wenig mit dem Internet auskennt kann die Sperren leicht umgehen (dazu gibt es bereits Anleitungen im Internet): http://www.heise.de/ct/artikel/135867

Dies zeigt sehr deutlich, dass die CDU in Fragen der Internetkriminalität gegenüber der Konkurrenz deutlichen Aufholbedarf hat.

Viele Grüße
Nils Israel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Israel,

für Ihre Frage vom 20. April 2009 möchte ich mich bedanken.

Das Thema wirksamer Zugangssperren für Internetseiten, die Bilder des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Seit 2007 gab es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik einen Zuwachs von 111 Prozent bei kinderpornografischen Seiten im Internet. Einzelne Seiten werden 50.000 Mal im Monat geladen. Es war also an der Zeit zu handeln.

Das Sperren der Seiten auf DNS-Basis ist nur ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch weiterhin erfolgreich vom Bundeskriminalamt (BKA) umgesetzt.

Wie Sie wahrscheinlich in den Nachrichten verfolgt haben wurde am 17. April ein Vertrag zwischen fünf Deutschen Telekommunikationsunternehmen und dem BKA abgeschlossen.
• Deutsche Telekom AG,
• Vodafone Deutschland und Arcor AG,
• Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,
• Kabel Deutschland GmbH und
• Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.

Diese fünf Anbieter decken rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein.

Sie bemängeln in Ihrer E-Mail die gewählte Form der Sperrung auf DNS-Ebene. Das Gesetz verpflichtet alle privaten Dienstanbieter zu entsprechenden Zugangssperren, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer ermöglichen. Es ist technologieneutral formuliert, die Sperrung muss mindestens auf DNS-Ebene erfolgen, schließt aber auch tiefer gehende Sperrtechniken ein.

Ich stimme Ihnen in dem Punkt zu, das technisch versierte Internetnutzer immer einen Weg finden werden, die Sperren zu umgehen. Entscheidend ist aber, dass dadurch der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer erfolgreich blockiert wird. Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes zufolge sind 20 Prozent der Nutzer kinderpornografischer Angebote harte Pädokriminelle, 80 Prozent dagegen Gelegenheitssurfer, die allerdings durch den zunehmenden Konsum kinderpornografischen Materials immer tiefer in die Szene hineingeraten. Zugangssperren treffen die Anbieter der Kinderpornografie letztendlich doch sehr empfindlich, weil sie dadurch tatsächlich Geld verlieren. Der benötigte Zeitaufwand für den Aufbau immer neuer Seiten stört den verbreiteten Aufbau organisierter Internetkriminalität.

Der von Ihnen angesprochene Punkt, warum keine Kontrolle der Sperren vorgesehen sind, ist so nicht richtig. Durch die gesetzlich gültige Vereinbarung zwischen den Anbietern und dem BKA gibt es eine rechtliche Grundlage. Das BKA wird die Kontrolle der erstellten Listen übernehmen.

Deutschland folgt mit dem so genannten „Access Blocking“ dem Beispiel anderer Länder, die dieses System bereits erfolgreich praktizieren. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren kinderpornografische Seiten auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen – in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen.

Um zu verhindern, das Anbieter einfach nur ständig die Adressen ändern, sind die Listen, die beispielsweise in England (im Durchschnitt laufend 1.500 aktive Anbieter) und Skandinavien verwendet werden, dynamisch angelegt. Das heißt die Listen werden mehrmals täglich aktualisiert. Das Aktualisieren dauert nur Sekunden und funktioniert weltweit. Statt vor den Möglichkeiten im World Wide Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornografie genutzt. Dass in einem Land wie Norwegen noch Jahre nach der Einführung einer Internetsperre bis zu 15.000 Zugriffsversuche auf Kinderpornografisches Material geblockt werden, zeigt, das die Technik dauerhaft wirkt.

Das erstmalige Sperren kinderpornografischer Seiten auf DNS-Ebene ist in Deutschland ein Anfang und das System wird im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Den Vorwurf, dass die CDU in Fragen der Internetkriminalität gegenüber der Konkurrenz deutlich Aufholbedarf hätte, teile ich ausdrücklich nicht. Das man sich überhaupt auf einen Sperrmechanismus mit den Anbietern einigen konnte ist ein großer Erfolg und bedeutet nicht, dass es an Ideen oder technischer Versiertheit mangelt. Außerdem müssen bei der Sperrung von Internetseiten verschiedene andere Faktoren beachtet werden, z.B inwiefern die im Grundgesetz garantierten Rechte auf Informations- und Kommunikationsfreiheit oder das Fernmeldegeheimnis betroffen sind. All das musste ebenfalls ausgeschlossen werden.

Dass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich:
• In Kürze wird das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100 Prozent des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft.
• Das Bundesfamilienministerium wird die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden entwickelt werden.
• Zum 30. Juni 2009 wird das Bundesfamilienministerium zur europäischen Nachfolgekonferenz zum III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden nach Berlin einladen. Dort wird der Kampf gegen Kinderpornografie eines der Schwerpunktthemen sein.

Politik und Internetwirtschaft in Deutschland haben gemeinsam der Kinderpornografie im Internet den Kampf angesagt. Die getroffenen Maßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und der Prozess wird fortgeführt werden.

Sehr geehrter Herr Israel, ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller MdB

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