Sehr geehrter Herr Müller, hat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung die Stellung der Urheber verbessert?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Verbesserung der Stellung der Urheber bei der Vergütung.
In Ihrer Frage führen Sie das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung an. Die Beratungen im Deutschen Bundestag starteten am 9. Juni und wurden mit der Annahme des Gesetzes am 15. Dezember 2016 abgeschlossen. Es trat zum 1. März 2017 in Kraft. Seither wurde das Urheberrecht durch weitere Gesetzgebungsmaßnahmen novelliert, die sich mittel- und unmittelbar auch auf die Vergütungsfragen auswirken. So trat etwa am 1. März 2018 die Reform des Bildungs- und Wissenschafts-Urheberrechts durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Darüber hinaus wurde mit Wirkung zum 1. August 2021 auch die EU-Urheberrechtsreform in Kraft gesetzt. Ein Ziel dieser Reform war unter anderem, die Urheber fair und effektiv zu vergüten.
Sehr geehrter Herr S., absolut unstrittig ist, dass Urheberinnen und Urheber die Vergütung erhalten, die ihnen gebührt. Kultur hat ihren Wert, und wer kulturelle Werke schafft, hat auch das Recht auf eine ordentliche Bezahlung. Das ist selbstverständlich. Zu beachten ist: Gute Regelungen im Bereich des Urheberrechts zu treffen, ist und bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe. Ganz überwiegend betreffen die Gesetze viele unterschiedliche Branchen mit verschiedenen Kreativleistungen von Autoren, Journalisten, Fotografen, Übersetzern, Musikern, Schauspielern, Regisseuren und vielen anderen mehr, von den bekannten Stars bis hin zu denen vielen, die die unzähligen Beiträge liefern. Aufgrund dieser Bandbreite, der von den gesetzgeberischen Änderungen Betroffenen, werden notwendige Änderungen und Folgen einer Änderung von den Beteiligten teils sehr kontrovers diskutiert und unterschiedlich beurteilt. Es sind unterschiedliche Strukturen mit ihren jeweils spezifischen Diskussionsfeldern und Konfliktlinien. Auf Grund dessen weisen die Stellungnahmen nicht selten erheblich widerstreitende Positionen auf.
Wenn ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das neue Gesetz in Kraft getreten ist und über einen Zeitraum seine Wirkung entfaltet hat, sollte es evaluiert werden. Im Bereich des Urheberrechts findet dieser Evaluationsprozess auch regelmäßig Anwendung. Diese Untersuchungen bilden anschließend die Grundlage für Novellierungs- und Reformvorschläge. So die unionsgeführte Bundesregierung bereits bei der Verabschiedung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz im Jahr 2018 verankert, dass eine Überprüfung der Wirkung des Gesetzes nach vier Jahren erfolgen muss und das Thema Vergütung ein zentraler Hintergrund dieser verankerten Evaluierung sein muss. Die Bundesregierung hat entsprechend den „Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz reformierten Vorschriften der §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes“ -Bundestagsdrucksache 20/1825 vorgelegt. Dieser wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Die Ampelkoalition ist nun verantwortlich, auf Grundlage des Berichts die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Initiativen zu erarbeiten. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir Defizite aufzeigen und die Bundesregierung, sowie die sie tragenden Fraktionen, zum Handeln auffordern. Ich kann Ihnen versichern, dass das Urheberrecht und eine angemessene Vergütung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Politikfeld und im Fokus bleiben werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller