Frage an Carsten Müller von Pascal Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Müller,
ich beobachte grundsätzlich mit Freude, dass sich Radfahren immer größerer Beliebtheit erfreut. Leider fällt mir dabei folgendes Problem auf:
Es erfreuen sich zunehmend auch die falschen Fahrräder größerer Beliebtheit die nicht der StVZO entsprechen. Es fehlen u.A. Reflektoren, Lichter, zwei unabhängige Bremssysteme und wahrscheinlich noch vieles mehr. Warum wird in Deutschland dies so selten kontrolliert und sanktioniert? PKW müssen regelmäßig zur HU und vor (Wieder)Inbetriebnahme offiziell zugelassen werden. Bei Fahrrädern fehlt so ein System gänzlich. Die bisherigen Bußgelder i.H.v. 20 bis 35€ sind offenbar nicht abschreckend genug.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Zagermann
Sehr geehrter Herr Zagermann,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Auch ich begrüße es sehr, dass sich viele Menschen verstärkt für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel entscheiden. Sowohl unter Klimaschutz- als auch unter Gesundheitsaspekten ist das eine gute Entwicklung.
Zugleich müssen selbstverständlich auch Fahrräder verkehrstauglich sein, um nicht zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Fahrerinnen und Fahrer selbst zu werden. Eine Teilnahme am Verkehr ohne fahrtüchtige Bremsen oder eine angemessene Beleuchtung ist absolut inakzeptabel.
Die von Ihnen genannte Beobachtung einer zunehmenden Teilnahme solcher nicht verkehrstüchtiger Fahrräder am Straßenverkehr kann ich abschließend nicht beurteilen, da mir hierzu keine entsprechende Datengrundlage vorliegt.
Grundsätzlich halte ich die derzeit geltenden Bußgelder für Radfahrerinnen und Radfahrer für angemessen. Eine regelmäßige Hauptuntersuchung auch für Fahrräder hielte ich für nicht verhältnismäßig. Die Pflicht zur Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen ist dem besonderen Gefahrenpotential, das von nicht verkehrstauglichen Kraftfahrzeugen ausgeht, geschuldet. Dieses Gefahrenpotential ist bei Fahrrädern nicht in gleichem Maße vorhanden. Aus diesem Grunde werden motorisierte Fahrzeuge auch öfter im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen kontrolliert.
Gleichwohl kann, wie eingangs erwähnt, auch von Radfahrerinnen und Radfahrern erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen. Deshalb haben viele Bundesländer die Kapazitäten ihrer Fahrradstaffeln erhöht. Diese überwachen besonderes das Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern und ahnden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, insbesondere auch hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit der Fahrräder. Auch in meinem Wahlkreis Braunschweig kontrolliert die Fahrradstaffel regelmäßig die Verkehrstauglichkeit von Fahrrädern und fordert Nachweise zur Mängelbehebung durch die Besitzerinnen und Besitzer der Räder an, die bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegt werden. Erst vor wenigen Wochen hat die Polizei im Rahmen einer „Verkehrssicherheitswoche“ zahlreiche Fahrräder in Braunschweig auf ihre Verkehrstauglichkeit kontrolliert.
Sehr geehrter Herr Zagermann, ich hoffe, dass ich Ihnen meine Sichtweise auf die von Ihnen angesprochene Thematik nachvollziehbar darlegen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller