Frage an Carsten Müller von Norbert S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Müller,
in dieser Woche wird im Bundestag über die Verwendung von "Offenen Datenformaten" abgestimmt. Leider wurde im Vorfeld die Definition von dieser Formate so gefasst, dass auch unfreie Datenformate eines großen Softwarekonzerns aus den USA darin enthalten sind. Damit wird die Monopolstellung dieses Unternehmens noch mehr gefestigt und heimischen IT-Firmen der Marktzugang unmöglich gemacht.
Wissen Sie was man in der EDV eigentlich als "Offene Formate" bezeichnet? Wissen Sie das es bereits ein ISO genormtes "Open Document Format" gibt?
Näheres zum Thema finden Sie unter: http://www.openformats.org/de
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schulze
Sehr geehrter Herr Schulze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich der Bundestagsdebatte zu dem Thema „offene Dokumentenstandards“. Die Informationen unter www.openformats.org/de habe ich zudem mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Bei der Förderung und dem Einsatz offener Dokumentenstandards geht es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darum, Zugang zu Informationen und Wissen für alle zu gewährleisten. Der Zugang muss diskriminierungsfrei und zukunftssicher sein. Deshalb möchte die Große Koalition das Bewusstsein von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern für die Bedeutung offener Dokumentenstandards fördern. Die Bundesregierung wird mit unserem Antrag "Den Wettbewerb stärken, den Einsatz offener Dokumentenstandards und offener Dokumentenaustauschformate födern" aufgefordert, wo immer möglich, international akzeptierte, offene Dokumentenstandards einzusetzen, die Wirtschaft bei der Entwicklung und Nutzung offener Standards zu unterstützen und an der Neu- und Fortentwicklung offener Standards und Dokumentenaustauschformate mitzuwirken.
Für die Verarbeitung und die Übertragung, für die Speicherung und die Archivierung unserer Daten existieren heute verschiedenste Dokumentenstandards. Dadurch wird ein grundsätzliches Unterscheidungskriterium, das zu einem wettbewerbsentscheidenden Faktor werden kann, deutlich: Einerseits gibt es proprietäre Dateiformate. Diese sind oft gar nicht oder nur ungenügend dokumentiert oder sogar mit prohibitiven Patenten oder überzogenen Lizenzgebühren belastet. Andererseits gibt es offene Standards in diversen Abstufungen, die sich grundsätzlich durch transparente Spezifikationen und Interoperabilität auszeichnen. Offene Standards optimieren die Effizienz beim elektronischen Datenaustausch, man denke z.B. nur an den Umgang mit PDF-Dateien. Offene Standards bedeuten Wettbewerb, Wahlfreiheit und Innovation. Sie verhindern die Entstehung von Monopolen und Abhängigkeitsverhältnissen.
Proprietäre Speicherformate bergen dem hingegen Gefahren. Sie können schnell in eine "Sackgasse" führen, in dem ein Zugriff auf archivierte Dokumente nicht mehr oder nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Es könnte also dazu kommen, dass wir gespeicherte Informationen in Zukunft nicht mehr vollständig abrufen können oder zeit- und kostenintensive Konvertierungsmaßnahmen erforderlich werden. Auch deshalb gibt es zu offenen Dokumentenstandards keine wirkliche Alternative. Gerade auch bei E-Government-Projekten oder in der Verwaltung spielen sie daher eine zentrale Rolle. Mit dem Antrag der Großen Koalition soll sichergestellt werden, dass Kommunikation und Datenhaltung in diesen wichtigen Bereichen entwicklungsoffen und flexibel implementiert werden. Dabei geht es einzig und allein um die offene Spezifikation und Dokumentation der Formate, in denen die Informationen abgespeichert. Die Nutzungsbedingungen sollen den Vorgaben der international anerkannten und dafür zuständigen Standardisierungsorganisationen genügen, um eine faire und diskriminierungsfreie Verwendung zu ermöglichen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist gegen künstlich geschaffene Inkompatibilitäten, denn diese hemmen notwendige Innovationen und unseren technischen Fortschritt. Es sollen keine bestimmten Standards festgeschrieben oder gegenüber anderen bevorzugt werden – dies ist vielmehr Aufgabe des freien Wettbewerbs.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller MdB