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Carsten Müller
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Frage von Thomas S. •

Frage an Carsten Müller von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Müller,

Am 12.08.2019 schreibt mich eine Dame per Mail mit dem Nick "Bussibabe" an. Sie will erkannt haben, dass ich in ihrer Nähe wohne, wäre seit längerer Zeit Single und sucht eine Begleitung. Im Bett käme bei ihr der Spaß zu kurz, den auch eine Frau haben möchte. So will Sie sich einfach bei mir melden, schauen wo die Reise mit mir hinführt und schlägt vor, dass ich mich bei einem verlinkten Datingportal anmelde, ihr dortiges Profil aufsuche und sie kontaktiere.

Fazit: "Bussibabe" bzw. ihr Interesse an meiner Wenigkeit sind so real wie der Mann im Mond, hier versucht das beworbene Portal mit falschen Angaben Kunden für seine kostenpflichtigen Dienste zu ködern. Das finde ich nicht gut, aber es kommt noch dreister. Auf der Startseite des Portals werden reale Kontakte in Aussicht gestellt:

"Wir bieten dir mehr als jedes andere Flirtportal! Frauen, Männer und Paare treffen, über spannende Themen plaudern, chatten, echte Kontakte knüpfen... bei uns bist du goldrichtig!"

https://www.verliebt18.de/

Die dazugehörigen AGB weisen diese Zusage als Lüge aus:

"Bei dem Portal des Betreibers handelt es sich somit um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient unter anderem dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Alle Aussagen von fiktiven Profilen sind daher frei erfunden. Ein Treffen oder ein "Date" ist mit diesen Profilen nicht möglich. (...) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er durch das Bestätigen der AGB`s, darüber informiert wurde, dass er mit fiktiven Profilen in Kontakt tritt und keine realen Kontakte möglich sind."

https://www.verliebt18.de/

Wie werten Sie die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden?

Geht der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen diese Methoden vor, wenn ja wie?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Datingportale.

In den letzten Jahren hat sich ein großer Markt für Dating-Portale und Flirt-Apps, die das Kennenlernen erleichtern sollen, etabliert. Die Berichterstattung und inhaltliche Auseinandersetzung mit derartigen Diensteanbietern ist sowohl in der Online- als auch der klassischen Medienwelt umfassend.

Internetbasierte Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags geworden. Wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders gibt es neben einer Vielzahl seriöser, vertrauensvoller Anbieter auch Marktteilnehmer mit unlauteren Absichten. Ich stimme Ihnen zu, dass die Wirkung einer bewussten Täuschung auf die Nutzer gravierend sein kann. Gegen diese betrügerischen Anbieter kann straf- und verbraucherschutzrechtlich vorgegangen werden.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt scheint nach Ihrer Darstellung jedoch zumindest strafrechtlich nicht zu beanstanden. Wie Sie selbst ausführen, wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters, deren Kenntnisnahme jede Nutzerin und jeder Nutzer bestätigt, explizit auf die Arbeitsweise mit Profilen fiktiver Personen verwiesen. In vergleichbare Fällen haben Staatsanwaltschaften bereits Verfahren eingestellt, weil es nur dann zulässig wäre, wenn die Kunden darüber nicht vor Vertragsschluss informiert werden. Unabhängig davon ist jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor Anmeldung bei den verschiedensten Onlinediensten unbedingt zu raten, sich im Vorfeld einer Anmeldung über die Geschäftsgebaren in den AGB’s sowie auf den einschlägigen Internetseiten umfassend zu informieren.

Unzulässig wäre der Einsatz von Bots – Computerprogrammen – die nicht kenntlich gemacht sind und Antworten von realen Menschen vortäuschen. Gegen diesen missbräuchlichen Einsatz, einer bewussten Täuschung der Menschen, benötigen wir verstärkte Anstrengungen. Das gilt nicht nur für Portale, sondern für alle Bereiche der digitalen Medien, ganz besonders auch in den sozialen Netzwerken. Der missbräuchliche Einfluss von Bots und Fake News ist nicht zu tolerieren. Für die Menschen muss klar sein, mit wem sie kommunizieren. Daher setze ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beispielsweise dafür ein, Bots eindeutig zu kennzeichnen.

Sehr geehrter Herr S., in Ihrem speziellen Anliegen könnte die detaillierte Klärung Ihres Vorfalls mit einer Verbraucherschutzorganisation zielführend sein.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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