Frage an Carsten Müller von Andreas P. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, Herr Müller,
bitte begründen Sie mir plausibel, warum sie gegen eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig gestimmt und sich damit gegen Verbraucherschutz gestellt haben. Warum, Herr Müller, gefährden Sie damit mutwillig und fahrlässig meine Gesundheit?
MfG
Sehr geehrter Herr Polzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zur Änderung der Honigrichtlinie, die ich mit Interesse gelesen habe und zu der ich gerne Stellung beziehe.
Die EU-Kommission hat als Konsequenz aus dem sog. Honig-Urteil des EuGH den Vorschlag einer Änderung der Honig-Richtlinie vorgelegt. Mit dem Richtlinienvorschlag wird klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs sind. Mit dieser Entscheidung schließt sich die EU-Kommission dem für den internationalen Handel bedeutsamen Honig-Standard des Codex Alimentarius an.
Die Transparenz durch Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln haben für mich einen hohen Stellenwert. Ich begrüße daher die europäische Vorgabe, alle Lebensmittel, die einen GVO (gentechnisch veränderte Organismen)-Gehalt von mehr als 0,9 Prozent aufweisen, zu kennzeichnen.
Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis 0,5 Gramm – im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm – je Kilogramm beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung ohnehin nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmitteln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeichnet werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent; sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem Pollen im Honig nicht überschritten.
Zudem würde ein technisch schwieriger und finanziell aufwendiger Nachweis von Zutaten im Honig erforderlich. Das würde zu einem nicht mehr vertretbar hohen bürokratischen Aufwand führen, der vor allem den deutschen Hobbyimkern schadet.
Ein weiteres Argument für meine Entscheidung ist die Tatsache, dass mögliche Kennzeichnungspflichten bereits von den betroffenen Handelspartnern in den zuständigen Ausschüssen der WTO als Handelshemmnis gerügt wurden.
Nicht zu vergessen ist hierbei, dass Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung in Honig wie in allen anderen Lebensmitteln weiterhin nicht zugelassen sind. Hier gilt weiterhin die Nulltoleranz! Damit ändert der Kommissionsvorschlag nicht die Vorgabe der EU, dass in Honig nur gentechnisch veränderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen sind.
Deren gesundheitliche Unbedenklichkeit ist im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens seitens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, auch für den Pollen in importiertem Honig bereits mehrfach nachgewiesen worden.
Aus den oben genannten Gründen habe ich gegen die Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig, wie sie der Antrag der Grünen vorsah, gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller