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Carolina Trautner
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Frage von André P. •

Frage an Carolina Trautner von André P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Trautner,

im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Sozialpädagogische Familienhilfe betreue ich eine Familie im Landkreis Augsburg. Die nunmehr alleinerziehende Mutter hat sich Ende des Jahres 2019 von ihrem Lebensgefährten und Vater des gemeinsamen Kindes getrennt. Da sie nur eine Teilzeitstelle hat, muss sie Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag stellen, um die Finanzierung ihrer Wohnung und ihres gesamten Lebens sicherzustellen. Die Vermieterin möchte nun den Mietvertrag aus Gründen des Eigenbedarfs nicht verlängern (was sie rein rechtlich auch nicht muss). Darf es es möglich sein, eine alleinerziehende Mutter in Zeiten von Corona und noch dazu einer sich ohnehin schon seit vielen Jahren zuspitzenden Wohnungs- und Mietpreissituation, die von der derzeitigen Bundesregierung verschuldet und nahezu untätig mitgetragen wird, auf die Straße zu setzen? Kann nicht auch hier zumindest vorübergehend ein Riegel vorgeschoben werden, um Mieter davor zu schützen ihre Wohnung zu verlieren? Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. April 2020 hier bei abgeordnetenwatch.de. Die Sorge der betroffenen Familie kann ich persönlich gut nachvollziehen. Aktuell verlangt uns allen die Corona-Krise viel ab und stellt uns vor große Herausforderungen. Die Sorge um die eigene Wohnung ist dabei natürlich besonders gravierend.

Der zuständige Bundesgesetzgeber hat bislang insoweit reagiert, als dass er festgelegt hat, dass Mietern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann, was ich sehr begrüße.

Da dies aber nicht den von Ihnen geschilderten Tatbestand umfasst, leite ich Ihr Anliegen an den Bundestagsabgeordneten Dr. Volker Ullrich weiter, der für die CSU im Deutschen Bundestag für den Bereich Mieterschutz zuständig ist und Ihre Frage die Bundesgesetzgebung betrifft.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Gefallen getan zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carolina Trautner

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