Die Regierung hat beschlossen, die Frist für die THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Quotenjahres vorzuziehen. Wieso kappt BMUV so die Anträge statt in Digitalisierungsinvestition?
Sehr geehrte Frau Trautner,
Die Regierung hat beschlossen, die Frist für die THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Quotenjahres vorzuziehen. Auf das vergangene Jahr übertragen, hätten EIN DRITTEL der zugelassenen Elektroautos kein Geld bekommen! Ganz Deutschland spricht von Digitalisierung - hier macht sich das Ministerium einen schlanken Fuß und kappt die Anträge von eMobilist*innen. Ein Drittel der im letzten Jahr zugelassenen Elektroautos wären mit den neuen Fristen nicht prämienberechtigt gewesen. Das wird in diesem Jahr Realität. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Fachabteilung für die THG-Quote leisten sehr gute Arbeit, kommen aber angeblich mit der Fülle der Anträge nicht hinterher. Statt in die Digitalisierung des UBA zu investieren, kappt das BMUV die Anzahl der Anträge. Damit schränkt die Bundesregierung die THG-Quote als Instrument in der Verkehrswende massiv ein.
Ich bitte um ein Statement Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Bastian S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei www.abgeordnetenwatch.de.
Da es sich um einen Beschluss des Bundeskabinetts handelt, der umgesetzt werden soll, kann ich Ihnen zu den Beweggründen keine verbindliche Auskunft geben. Sollte der Grund hierfür die Vermeidung eines Antragsstaus sein, teile ich Ihre Kritik daran ausdrücklich. Die THG-Quote sollte schließlich ein zusätzlicher Kaufanreiz sein, um die Elektromobilität voranzubringen. Dazu gehört dann auch eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung, die niemanden von vornherein von der Förderung ausschließt.
Demnach wäre es wünschenswert, dass die Förderfrist nicht zu Lasten potentieller Antragssteller negativ verändert wird und stattdessen eine unkomplizierte Antragsstellung ermöglicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Carolina Trautner