(...) Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. (...)
(...) Wir werden mit der Reform das vor allem von den Ärzten so oft kritisierte Honorarsystem in der ambulanten Versorgung von Punktwerten auf Euro- und Centbeträge umstellen. Damit weiß in Zukunft jeder Mediziner, wie viel seine Leistung wert ist. (...)
(...) Jedoch dürfen dabei bedeutende Gemeinschaftsinteressen - dazu gehört auch der Verbraucherschutz - nicht verletzt werden. Die neue EG-Richtlinie über die „Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigverpackungen“ und die damit verbundene Aufhebung weiterer Richtlinien sind Schritte zu weniger Reglementierung. Die strikten Nonnen für die Füllmengen wurden aufgehoben. (...)
(...) Ein Leistungsnachweis für ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 bereits eingeführt. Allerdings sind die Rechnungen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt werden und die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhältliche Patientenquittung nur bedingt vergleichbar. (...)
(...) Die Problematik von Beamten, die sich aufgrund mangelnder Alternativen privat versichern müssen, weil sie nur so in den Genuss einer Beihilfe zu ihren Gesundheitskosten kommen, ist uns bekannt. Leider konnten sich die SPD in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform nicht mit den Vorschlag durchsetzen, Beamten eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung einzuräumen. (...)
Sehr geehrter Herr Groon,