Frage an Carola Reimann von Niko G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Reimann,
Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Groon,
ich bin promovierte Biotechnologin. Bis zu meinem Eintritt in den Bundestag im Jahr 2000 habe ich in meinem Beruf gearbeitet. Ich bin weder Mitglied in Aufsichts- oder Verwaltungsräten, noch erhalte ich Leistungen von Verbänden, Unternehmen oder von Privatpersonen.
Mit den auf Antrag der Rot-Grünen-Bundestagsfraktion vorgenommenen Änderungen im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln haben wir dem berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit Rechnung getragen, genauer über Art und Umfang von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten informiert zu sein. Die Öffentlichkeit soll wissen, was ein Abgeordneter tut, bei wem er beschäftigt ist, wessen Interessen er vertritt.
Trotz des beharrlichen Widerstandes von CDU/CSU und FDP haben wir diese Regelungen für mehr Transparenz und Offenheit im Bundestag durchgesetzt. Denn wir sind der Auffassung, dass die Höhe der Nebeneinkünfte einen Hinweis darauf geben kann, ob ein Abgeordneter in der Wahrnehmung seines Mandats durch wirtschaftliche Abhängigkeiten beeinflusst werden kann. Unter Berücksichtigung der Grenzen der Verfassung haben wir die Regeln über die Anzeige von Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten klarer gefasst und
verschärft.
Wir werden uns nachdrücklich für die konsequente Umsetzung dieser Reformen auch in der kommenden Wahlperiode des deutschen Bundestages einsetzen. Es wird sich zeigen, ob der unionsdominierte Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf noch aufhält. Dies wäre jedoch sehr ungewöhnlich, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die ausschließlich die Abgeordneten des Bundestages betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann, MdB